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	<title>Kommentare für Zündhölzer - Streichhölzer</title>
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	<description>Ein Feuerwerk zündender Ideen mit Zündhölzern und Streichhölzer, Streichholz-Tipps, Zündholz Sammler Boerse - Information, Blog, News, Links, Shopping</description>
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		<title>Kommentar zu Das Streichholz von reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/das-streichholz/comment-page-1/#comment-47</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 May 2010 18:41:03 +0000</pubDate>
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		<description>Dieser Artikel ist ein Scherz !
Nicht erns gemeint!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Artikel ist ein Scherz !<br />
Nicht erns gemeint!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Brandstiftende Kunst von villon</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/brandstiftende-kunst/comment-page-1/#comment-46</link>
		<dc:creator>villon</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Apr 2010 07:43:58 +0000</pubDate>
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		<description>Kunst aus Zündhölzern von HP Hettich
www.hettich-art.com

75 000 Zündhölzer hat HP Hettich schon zu Kunst verarbeitet, davon 35000 abgebrannte, die er auf Wiens Stassen aufgelesen hat.
Erste Vernissage dieser Kunstwerke am 14.4.2010
im Villon Weinkeller  www.villon.at
www.villon.at/aktuelle-veranstaltungen.274.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kunst aus Zündhölzern von HP Hettich<br />
<a href="http://www.hettich-art.com" rel="nofollow">http://www.hettich-art.com</a></p>
<p>75 000 Zündhölzer hat HP Hettich schon zu Kunst verarbeitet, davon 35000 abgebrannte, die er auf Wiens Stassen aufgelesen hat.<br />
Erste Vernissage dieser Kunstwerke am 14.4.2010<br />
im Villon Weinkeller  <a href="http://www.villon.at" rel="nofollow">http://www.villon.at</a><br />
<a href="http://www.villon.at/aktuelle-veranstaltungen.274.html" rel="nofollow">http://www.villon.at/aktuelle-veranstaltungen.274.html</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Zündwerk von reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/zuendwerk/comment-page-1/#comment-45</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Mar 2010 09:32:24 +0000</pubDate>
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		<description>Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:

    * Die Verwendung von Feuerwerk der Klasse 2 (Silvesterfeuerwerk) ist auf den 31. Dezember und den 01. Januar beschränkt.

    * Der Erwerb von Feuerwerkskörpern der Klasse 2 (Silvesterfeuerwerk) ist ebenso beschränkt. Die Verkaufszeit ist normalerweise vom 29. bis zum 31. Dezember.

    * Außerhalb dieser Zeiträume müssen Sie sowohl für den Erwerb als auch für das Abbrennen der Effekte eine Ausnahmegenemigung bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen.

    * Der Erwerb und die Verwendung von Effekten der Klasse T1 (Bühnenfeuerwerk) ist auf die Verwendung zu technischen Zwecken beschränkt. Der Erwerb und die Verwendung ist volljährigen Personen vorbehalten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise:</p>
<p>    * Die Verwendung von Feuerwerk der Klasse 2 (Silvesterfeuerwerk) ist auf den 31. Dezember und den 01. Januar beschränkt.</p>
<p>    * Der Erwerb von Feuerwerkskörpern der Klasse 2 (Silvesterfeuerwerk) ist ebenso beschränkt. Die Verkaufszeit ist normalerweise vom 29. bis zum 31. Dezember.</p>
<p>    * Außerhalb dieser Zeiträume müssen Sie sowohl für den Erwerb als auch für das Abbrennen der Effekte eine Ausnahmegenemigung bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen.</p>
<p>    * Der Erwerb und die Verwendung von Effekten der Klasse T1 (Bühnenfeuerwerk) ist auf die Verwendung zu technischen Zwecken beschränkt. Der Erwerb und die Verwendung ist volljährigen Personen vorbehalten.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Zündis von reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/zuendis/comment-page-1/#comment-44</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Mar 2010 09:02:50 +0000</pubDate>
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		<description>ZÜNDIS ANZÜNDER

Der kleine Bruder des SIRIUS Feuermachers ist auch für das einfache Anzünden von Holz und Grillkohle geeignet und hat sich insbesonders in der Verwendung für HOLZBRIKETTS einen guten Namen gemacht. 20 Anzünder mit Zündkopf pro Packung.


Brenndauer: 	5 Minuten pro Riegel
Packungsgröße: 	12 x 6,8 x 3,0 cm
Versandeinheit: 	40 Packungen à 20 Riegel</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>ZÜNDIS ANZÜNDER</p>
<p>Der kleine Bruder des SIRIUS Feuermachers ist auch für das einfache Anzünden von Holz und Grillkohle geeignet und hat sich insbesonders in der Verwendung für HOLZBRIKETTS einen guten Namen gemacht. 20 Anzünder mit Zündkopf pro Packung.</p>
<p>Brenndauer: 	5 Minuten pro Riegel<br />
Packungsgröße: 	12 x 6,8 x 3,0 cm<br />
Versandeinheit: 	40 Packungen à 20 Riegel</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Alle Jahre wieder brennt der Weihnachtsbaum von reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/alle-jahre-wieder-brennt-der-weihnachtsbaum/comment-page-1/#comment-43</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Dec 2009 08:22:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.zuendhoelzer.com/?p=232#comment-43</guid>
		<description>Rauchmelder helfen nicht nur an Weihnachten:

In vielen Haushalten riecht es nach Kerzenduft und frischem Tannengrün. Kerzen auf dekorativen Adventsgestecken und geschmückten Weihnachtsbäumen erhellen Wohnzimmer und gelegentlich auch Arbeitsräume. Eine gemütliche, aber mitunter auch trügerisch gefährliche Jahreszeit. Darauf weist die Bad Homburger Feuerwehr hin.

Denn in der Weihnachtszeit ereignen sich in Deutschland zahlreiche Brände mit Verletzten und Toten, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Kerzen, Weihnachtsschmuck und in Brand geratene Adventskränze und Weihnachtsbäume entstanden sind.

Wo lauern die Gefahren? Häufige Ursachen von Bränden in der Advents- und Weihnachtszeit:
- Brennende Kerzen entzünden andere Teile von Adventskränzen, Weihnachtsbäumen oder Dekorationen, weil entweder die Wärmstrahlung der Kerze unterschätzt wird oder die Kerze nicht standsicher aufgestellt wird. Kinder, aber auch Haustiere können darüber hinaus ungewollt Kerzenlichter umstoßen und so einen Brand verursachen.
- Adventsgestecke, Weihnachtsbäume und anderes Dekorationsmaterial sind häufig leicht brennbar. Insbesondere nach Weihnachten trocknen natürliche Materialien sehr schnell aus.
- Bei der Verwendung von Zündhölzern könne beim Anreißen auf der Reibefläche unbemerkt glimmende Partikel des Reibekopfes wegfliegen. Hierdurch ausgelöste Schwelbrände sind besonders tückisch, da Sie zur Nachtzeit oft nicht sofort erkannt werden können und durch Brandrauch ein großes Risiko für schlafende Bewohner darstellen. Abgebrannte Streichholzreste können zudem im Mülleimer weiterglimmen.
- Für Kinder ist die Weihnachtszeit oft mit vielen Geheimnissen und Überraschungen verbunden. Streichhölzer, der offene Umgang mit Feuer, das Kerzenlicht üben eine magische Anziehungskraft aus. Unbeaufsichtigt ist die Verlockung zum verbotenen Spiel mit dem Feuer besonders groß.
- Die Verwendung von Spiritusbrennern zur Speisenbereitung bei Fondues kann neben der Gefahr durch das kochende Fett bei unsachgemäßer Verwendung zu einer großen Brandgefahr führen. Dämpfe der Brennstoffe können sich schlagartig entzünden.

Wie kann man sich Schützen?
- Insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben, sollte auf echte Kerzen verzichtet werden.
- Kerzen mit offener Flamme sollten nur auf feuerfesten Ständern und in ausreichendem Abstand zu umliegenden Gegenständen aufgestellt werden. Hierbei muss die Wärmestrahlung berücksichtigt werden, die sich gefahrlos mit der Hand erfühlen lässt. Metall-, Porzellan oder Steingutwaren sind als feuerfeste Unterlage besonders gut geeignet.
- Beim Umgang mit echten Kerzen sollte stets ein Löschgerät bereitstehen. Idealerweise ein Feuerlöscher. Für kleine Entstehungsbrände sind auch Wassereimer oder Löschdecken geeignet.
- Stets gilt: Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lassen.
- Kinder sollten nur unter Aufsicht Umgang mit brennenden Kerzen haben.
- Weihnachtsbäume sollten nur in standfesten Ständern mit Wasserreservoir stehen.
- Bei Fondues niemals Spiritus in ein erwärmtes Brenngefäß nachfüllen. Wenn möglich viskosen Sicherheitsbrennstoff oder elektrische Heizplatten verwenden. In Brand geratenes Fett niemals mit Wasser löschen.

Wer auch über das Jahr sicher gehen will installiert in allen Wohn- und Schlafräumen sowie im Flur Rauchwarnmelder.

Und wenn es trotzdem an Weihnachten brenzlig wird?
- Raum sofort verlassen wenn die Bekämpfung des Entstehungsbrandes in der Erstphase nicht möglich erscheint.
- Kinder, alte oder pflegebedürftige Menschen sowie Tiere in Sicherheit bringen.
- Türen wenn möglich schliessen – jedoch nicht abschliessen.
- Notruf 112 – Feuerwehr alarmieren.
- Nachbarn warnen, ins Freie gehen und eintreffenden Feuerwehr einweisen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Rauchmelder helfen nicht nur an Weihnachten:</p>
<p>In vielen Haushalten riecht es nach Kerzenduft und frischem Tannengrün. Kerzen auf dekorativen Adventsgestecken und geschmückten Weihnachtsbäumen erhellen Wohnzimmer und gelegentlich auch Arbeitsräume. Eine gemütliche, aber mitunter auch trügerisch gefährliche Jahreszeit. Darauf weist die Bad Homburger Feuerwehr hin.</p>
<p>Denn in der Weihnachtszeit ereignen sich in Deutschland zahlreiche Brände mit Verletzten und Toten, die durch den unsachgemäßen Umgang mit Kerzen, Weihnachtsschmuck und in Brand geratene Adventskränze und Weihnachtsbäume entstanden sind.</p>
<p>Wo lauern die Gefahren? Häufige Ursachen von Bränden in der Advents- und Weihnachtszeit:<br />
- Brennende Kerzen entzünden andere Teile von Adventskränzen, Weihnachtsbäumen oder Dekorationen, weil entweder die Wärmstrahlung der Kerze unterschätzt wird oder die Kerze nicht standsicher aufgestellt wird. Kinder, aber auch Haustiere können darüber hinaus ungewollt Kerzenlichter umstoßen und so einen Brand verursachen.<br />
- Adventsgestecke, Weihnachtsbäume und anderes Dekorationsmaterial sind häufig leicht brennbar. Insbesondere nach Weihnachten trocknen natürliche Materialien sehr schnell aus.<br />
- Bei der Verwendung von Zündhölzern könne beim Anreißen auf der Reibefläche unbemerkt glimmende Partikel des Reibekopfes wegfliegen. Hierdurch ausgelöste Schwelbrände sind besonders tückisch, da Sie zur Nachtzeit oft nicht sofort erkannt werden können und durch Brandrauch ein großes Risiko für schlafende Bewohner darstellen. Abgebrannte Streichholzreste können zudem im Mülleimer weiterglimmen.<br />
- Für Kinder ist die Weihnachtszeit oft mit vielen Geheimnissen und Überraschungen verbunden. Streichhölzer, der offene Umgang mit Feuer, das Kerzenlicht üben eine magische Anziehungskraft aus. Unbeaufsichtigt ist die Verlockung zum verbotenen Spiel mit dem Feuer besonders groß.<br />
- Die Verwendung von Spiritusbrennern zur Speisenbereitung bei Fondues kann neben der Gefahr durch das kochende Fett bei unsachgemäßer Verwendung zu einer großen Brandgefahr führen. Dämpfe der Brennstoffe können sich schlagartig entzünden.</p>
<p>Wie kann man sich Schützen?<br />
- Insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben, sollte auf echte Kerzen verzichtet werden.<br />
- Kerzen mit offener Flamme sollten nur auf feuerfesten Ständern und in ausreichendem Abstand zu umliegenden Gegenständen aufgestellt werden. Hierbei muss die Wärmestrahlung berücksichtigt werden, die sich gefahrlos mit der Hand erfühlen lässt. Metall-, Porzellan oder Steingutwaren sind als feuerfeste Unterlage besonders gut geeignet.<br />
- Beim Umgang mit echten Kerzen sollte stets ein Löschgerät bereitstehen. Idealerweise ein Feuerlöscher. Für kleine Entstehungsbrände sind auch Wassereimer oder Löschdecken geeignet.<br />
- Stets gilt: Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lassen.<br />
- Kinder sollten nur unter Aufsicht Umgang mit brennenden Kerzen haben.<br />
- Weihnachtsbäume sollten nur in standfesten Ständern mit Wasserreservoir stehen.<br />
- Bei Fondues niemals Spiritus in ein erwärmtes Brenngefäß nachfüllen. Wenn möglich viskosen Sicherheitsbrennstoff oder elektrische Heizplatten verwenden. In Brand geratenes Fett niemals mit Wasser löschen.</p>
<p>Wer auch über das Jahr sicher gehen will installiert in allen Wohn- und Schlafräumen sowie im Flur Rauchwarnmelder.</p>
<p>Und wenn es trotzdem an Weihnachten brenzlig wird?<br />
- Raum sofort verlassen wenn die Bekämpfung des Entstehungsbrandes in der Erstphase nicht möglich erscheint.<br />
- Kinder, alte oder pflegebedürftige Menschen sowie Tiere in Sicherheit bringen.<br />
- Türen wenn möglich schliessen – jedoch nicht abschliessen.<br />
- Notruf 112 – Feuerwehr alarmieren.<br />
- Nachbarn warnen, ins Freie gehen und eintreffenden Feuerwehr einweisen</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Alle Jahre wieder brennt der Weihnachtsbaum von reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/alle-jahre-wieder-brennt-der-weihnachtsbaum/comment-page-1/#comment-42</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Dec 2009 08:20:52 +0000</pubDate>
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		<description>Versicherung:


Der Advent ist da – und damit die Zeit offener Kerzen in den Wohnungen. Wenn die Lichter einen Brand auslösen, kommt es oft zu Streitereien mit den Versicherungen – Auseinandersetzungen vor Gericht nicht ausgeschlossen. Hier einige der Urteile und Hinweise zum Umgang mit offenem Feuer.

Berlin. Das Risiko, das von offenem Feuer und Wunderkerzen ausgeht, ist nicht zu leugnen. Jahr für Jahr zur Weihnachtszeit ereignen sich bundesweit rund 20 000 Wohnungs- und Gebäudebrände – mit Schäden in zweistelliger Millionenhöhe.


Wann zahlt welche Versicherung ? &quot; Für Schäden am Haushalt steht grundsätzlich die Hausratversicherung ein &quot;, sagt Ulrich Ropertz, Jurist beim Deutschen Mieterbund. &quot; Die ersetzt aber nur dann den vollständigen Schaden, wenn der Mieter nicht grob fahrlässig gehandelt hat. &quot; Als grob fahrlässig gilt es beispielsweise, so Ropertz, &quot; wenn jemand Wunderkerzen direkt am Weihnachtsbaum im Wohnzimmer anbringt, diese entzündet und dadurch ein Feuer ausbricht &quot;.

Brennt der Baum, sind über die Hausratpolice Schäden an Möbeln, Haushaltsgeräten, Gardinen und Teppichen abgedeckt. Ersetzt werden nicht nur Schäden, die direkt durch das Feuer verursacht werden, sondern auch solche, die bei Löschversuchen durch Wasser entstanden sind. Selbst für Weihnachtsgeschenke gibt es Wiedergutmachung von der Assekuranz.

Passiert ein Unglück, gibt es nach Weihnachten oft Streit zwischen Versicherung und Versicherten. Am Ende landen manche Fälle bei Gerichten. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein urteilte zum Beispiel : Christbäume und Adventskränze dürfen mit Wachskerzen geschmückt werden ( Az .: 3 U 22 / 97 ). Eine große Rolle spielt allerdings, wie Baum oder Gesteck beschaffen sind und ob der Versicherte nur das Zimmer oder gar die Wohnung verlässt.

Ehe der Schaden reguliert wird, prüft die Versicherung, ob der Baumbesitzer grob fahrlässig gehandelt hat. Das sei schon der Fall, wenn der den Baum auch nur 15 Minuten unbeaufsichtigt lässt, urteilte das Amtsgericht Neunkirchen ( AZ 5 C 1280 / 95 ). In dem Fall musste die Assekuranz nicht zahlen. Keine Schuld der Versicherten erkannte das Landgericht Hof, nachdem eine Frau eine Kerze auf einem gefliesten Tisch allein gelassen hatte, um auf Toilette zu gehen ( AZ 13 O 471 / 99 ). Die Kerze war aus dem Ständer gerutscht, vom Tisch gefallen, die Wohnung stand in Flammen.

Verursachen wenige Minuten unbeaufsichtigt flackernde Kerzen einen Wohnungsbrand, muss die Versicherung zahlen. Darauf weist die Deutsche Anwaltsauskunft hin. Sie beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Offenbach ( Az .: 38 C 377 / 06 ). In dem Fall war der Beklagte einige Minuten auf der Toilette, während die Weihnachtspyramide aus Holz unbeaufsichtigt blieb. Die Kerzen lösten ein Feuer aus. Die Gebäudeversicherung des Vermieters wollte den Mieter in Regress nehmen. Das Gericht sah jedoch weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit.

Für Schäden kommt die Hausratversicherung nur auf, wenn das Malheur von einer offenen Flamme ausging. Schmor- und Sengschäden, die zum Beispiel durch glimmende Zigaretten oder Streichhölzer entstehen, werden nicht ersetzt. Geht gleich das ganze Haus in Flammen auf, ist die Wohngebäudeversicherung am Zuge. Auch hier sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Wer als Gast unter fremden Tannenbäumen versehentlich ein Malheur anrichtet, ist in den meisten Fällen über die private Haftpflicht abgesichert.

Dank der Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes sind Versicherte seit Anfang 2008 bei grober Fahrlässigkeit rechtlich besser gestellt. Es gilt nicht mehr das &quot; Alles-oder-Nichts-Prinzip &quot;, wonach der Versicherer in Fällen grober Fahrlässigkeit gar nichts zahlen musste. Stattdessen wird heute im Schadensfall anteilig reguliert – je nach Schwere des Verschuldens. Die Versicherung leistet dann zumindest eine Quote. Einfach fahrlässige Verstöße bleiben für Versicherte ohnehin folgenlos.

Mit Tipps zur Katastrophenabwehr geizen die Versicherer nicht : Bei Adventskränzen, Weihnachtsgestecken und -bäumen sind die Kerzen rechtzeitig zu wechseln. Die Unterlage sollte feuerfest sein. Feuerzeuge und Streichhölzer sind kindersicher aufzubewahren. Und leben kleine Kinder im Haus, sollte auf echte Kerzen am Weihnachtsbaum verzichtet werden. &quot; Eine erhöhte Gefahr geht von Wunderkerzen aus &quot;, so Mieterbundjurist Ropertz. &quot; Sie sollten möglichst nicht innerhalb der Wohnung angezündet werden. &quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Versicherung:</p>
<p>Der Advent ist da – und damit die Zeit offener Kerzen in den Wohnungen. Wenn die Lichter einen Brand auslösen, kommt es oft zu Streitereien mit den Versicherungen – Auseinandersetzungen vor Gericht nicht ausgeschlossen. Hier einige der Urteile und Hinweise zum Umgang mit offenem Feuer.</p>
<p>Berlin. Das Risiko, das von offenem Feuer und Wunderkerzen ausgeht, ist nicht zu leugnen. Jahr für Jahr zur Weihnachtszeit ereignen sich bundesweit rund 20 000 Wohnungs- und Gebäudebrände – mit Schäden in zweistelliger Millionenhöhe.</p>
<p>Wann zahlt welche Versicherung ? &#8221; Für Schäden am Haushalt steht grundsätzlich die Hausratversicherung ein &#8220;, sagt Ulrich Ropertz, Jurist beim Deutschen Mieterbund. &#8221; Die ersetzt aber nur dann den vollständigen Schaden, wenn der Mieter nicht grob fahrlässig gehandelt hat. &#8221; Als grob fahrlässig gilt es beispielsweise, so Ropertz, &#8221; wenn jemand Wunderkerzen direkt am Weihnachtsbaum im Wohnzimmer anbringt, diese entzündet und dadurch ein Feuer ausbricht &#8220;.</p>
<p>Brennt der Baum, sind über die Hausratpolice Schäden an Möbeln, Haushaltsgeräten, Gardinen und Teppichen abgedeckt. Ersetzt werden nicht nur Schäden, die direkt durch das Feuer verursacht werden, sondern auch solche, die bei Löschversuchen durch Wasser entstanden sind. Selbst für Weihnachtsgeschenke gibt es Wiedergutmachung von der Assekuranz.</p>
<p>Passiert ein Unglück, gibt es nach Weihnachten oft Streit zwischen Versicherung und Versicherten. Am Ende landen manche Fälle bei Gerichten. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein urteilte zum Beispiel : Christbäume und Adventskränze dürfen mit Wachskerzen geschmückt werden ( Az .: 3 U 22 / 97 ). Eine große Rolle spielt allerdings, wie Baum oder Gesteck beschaffen sind und ob der Versicherte nur das Zimmer oder gar die Wohnung verlässt.</p>
<p>Ehe der Schaden reguliert wird, prüft die Versicherung, ob der Baumbesitzer grob fahrlässig gehandelt hat. Das sei schon der Fall, wenn der den Baum auch nur 15 Minuten unbeaufsichtigt lässt, urteilte das Amtsgericht Neunkirchen ( AZ 5 C 1280 / 95 ). In dem Fall musste die Assekuranz nicht zahlen. Keine Schuld der Versicherten erkannte das Landgericht Hof, nachdem eine Frau eine Kerze auf einem gefliesten Tisch allein gelassen hatte, um auf Toilette zu gehen ( AZ 13 O 471 / 99 ). Die Kerze war aus dem Ständer gerutscht, vom Tisch gefallen, die Wohnung stand in Flammen.</p>
<p>Verursachen wenige Minuten unbeaufsichtigt flackernde Kerzen einen Wohnungsbrand, muss die Versicherung zahlen. Darauf weist die Deutsche Anwaltsauskunft hin. Sie beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Offenbach ( Az .: 38 C 377 / 06 ). In dem Fall war der Beklagte einige Minuten auf der Toilette, während die Weihnachtspyramide aus Holz unbeaufsichtigt blieb. Die Kerzen lösten ein Feuer aus. Die Gebäudeversicherung des Vermieters wollte den Mieter in Regress nehmen. Das Gericht sah jedoch weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit.</p>
<p>Für Schäden kommt die Hausratversicherung nur auf, wenn das Malheur von einer offenen Flamme ausging. Schmor- und Sengschäden, die zum Beispiel durch glimmende Zigaretten oder Streichhölzer entstehen, werden nicht ersetzt. Geht gleich das ganze Haus in Flammen auf, ist die Wohngebäudeversicherung am Zuge. Auch hier sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Wer als Gast unter fremden Tannenbäumen versehentlich ein Malheur anrichtet, ist in den meisten Fällen über die private Haftpflicht abgesichert.</p>
<p>Dank der Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes sind Versicherte seit Anfang 2008 bei grober Fahrlässigkeit rechtlich besser gestellt. Es gilt nicht mehr das &#8221; Alles-oder-Nichts-Prinzip &#8220;, wonach der Versicherer in Fällen grober Fahrlässigkeit gar nichts zahlen musste. Stattdessen wird heute im Schadensfall anteilig reguliert – je nach Schwere des Verschuldens. Die Versicherung leistet dann zumindest eine Quote. Einfach fahrlässige Verstöße bleiben für Versicherte ohnehin folgenlos.</p>
<p>Mit Tipps zur Katastrophenabwehr geizen die Versicherer nicht : Bei Adventskränzen, Weihnachtsgestecken und -bäumen sind die Kerzen rechtzeitig zu wechseln. Die Unterlage sollte feuerfest sein. Feuerzeuge und Streichhölzer sind kindersicher aufzubewahren. Und leben kleine Kinder im Haus, sollte auf echte Kerzen am Weihnachtsbaum verzichtet werden. &#8221; Eine erhöhte Gefahr geht von Wunderkerzen aus &#8220;, so Mieterbundjurist Ropertz. &#8221; Sie sollten möglichst nicht innerhalb der Wohnung angezündet werden. &#8220;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Alle Jahre wieder brennt der Weihnachtsbaum von reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/alle-jahre-wieder-brennt-der-weihnachtsbaum/comment-page-1/#comment-41</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Dec 2009 08:19:53 +0000</pubDate>
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		<description>TIPP 12

Verwenden Sie für Adventskränze und Gestecke keine brennbaren Kerzenhalter und wechseln Sie niedergebrannte Kerzen in jedem Fall rechtzeitig aus.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>TIPP 12</p>
<p>Verwenden Sie für Adventskränze und Gestecke keine brennbaren Kerzenhalter und wechseln Sie niedergebrannte Kerzen in jedem Fall rechtzeitig aus.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Alle Jahre wieder brennt der Weihnachtsbaum von reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/alle-jahre-wieder-brennt-der-weihnachtsbaum/comment-page-1/#comment-40</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Dec 2009 08:19:04 +0000</pubDate>
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		<description>TIPP 11

Sorgen Sie für einen festen Stand des Weihnachtsbaumes und füllen Sie den Baumständer vollständig mit Wasser auf.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>TIPP 11</p>
<p>Sorgen Sie für einen festen Stand des Weihnachtsbaumes und füllen Sie den Baumständer vollständig mit Wasser auf.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Alle Jahre wieder brennt der Weihnachtsbaum von reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/alle-jahre-wieder-brennt-der-weihnachtsbaum/comment-page-1/#comment-39</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Dec 2009 08:17:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.zuendhoelzer.com/?p=232#comment-39</guid>
		<description>TIPP 10

Kontrollieren Sie elektrische Lichterketten vor dem Gebrauch unbedingt auf mögliche Defekte, lesen Sie die Gebrauchsanweisung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>TIPP 10</p>
<p>Kontrollieren Sie elektrische Lichterketten vor dem Gebrauch unbedingt auf mögliche Defekte, lesen Sie die Gebrauchsanweisung.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Alle Jahre wieder brennt der Weihnachtsbaum von reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/alle-jahre-wieder-brennt-der-weihnachtsbaum/comment-page-1/#comment-38</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Dec 2009 08:17:12 +0000</pubDate>
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		<description>TIPP 9

Lassen Sie nie Kinder unbeaufsichtigt in einem Raum mit einer brennenden Kerze zurück ­ und bewahren Sie Zündhölzer auf alle Fälle unerreichbar für Kinder auf.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>TIPP 9</p>
<p>Lassen Sie nie Kinder unbeaufsichtigt in einem Raum mit einer brennenden Kerze zurück ­ und bewahren Sie Zündhölzer auf alle Fälle unerreichbar für Kinder auf.</p>
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	</item>
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