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	<title>Kommentare zu: Zündholz-Abzocke ist Betrug</title>
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	<description>Ein Feuerwerk zündender Ideen mit Zündhölzern und Streichhölzer, Streichholz-Tipps, Zündholz Sammler Boerse - Information, Blog, News, Links, Shopping</description>
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		<title>Von: reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/zuendholz-abzocke-ist-betrug/comment-page-1/#comment-19</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 19:03:43 +0000</pubDate>
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		<description>Wut über Zündholz-Abzocke

Bad Endorf/Aschau - Sie wollte nur ein Angebot einholen - und unterschrieb irrtümlich Kaufverträge für 60000 Werbe-Streichholzschachteln mit 1,2 Millionen Zündhölzern. Kosten: Rund 20000 Euro (wir berichteten).

Was Elisabeth Sailer aus Bad Endorf passiert ist, hat die OVB-Leser keineswegs kalt gelassen. Mehr noch: Die Wut über die Zündholz-Abzocke ist groß. Zahlreiche weitere Opfer aus dem Raum Rosenheim haben sich gemeldet. Auch sie fühlten sich über den Tisch gezogen. Sie zogen vor Gericht - vergeblich. Dennoch will es der Rosenheimer Rechtsanwalt Andreas Wisuschil wissen. Er spricht von einem «durch Täuschung erschlichenen Vertragsabschluss». Deshalb stellte Wisoschil Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Rosenheim.

Elisabeth Sailer ist nicht die Chefin eines 200-Mann-Betriebs, sondern selbstständige Dorfhelferin und Kunstmalerin. Deshalb war auch dem Verkäufer klar, dass eine Bestellung von 60000 Schachteln zu einem Wert von rund 20000 Euro für diese Kundin viel zu hoch gegriffen ist. Ihm war auch klar, dass seine Kundin nicht kaufen, sondern nur Informationen wollte. Das hatte sie mehrmals betont. «Die drei von mir irrtümlich unterzeichneten Verträge entsprechen zwar ordnungsgemäßen Bestimmungen, der 30-minütige Weg bis zur Unterschrift war aber alles andere als korrekt und fair», erklärte Elisabeth Sailer.

Der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Wisoschil sieht das genauso, zumal es weitere Geschäftsleute im Raum Rosenheim gibt, die der Zündholz-Abzocke auf den Leim gegangen sind. Er sieht die Verdachtsschwelle zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens als überschritten an. Wisoschil, der als Rechtsreferendar Assistent des Hauptverteidigers von Max Strauß im Steuerhinterziehungsprozess vor dem Landgericht Augsburg war, sieht die Staatsanwaltschaft in der Pflicht, «ortsansässige Unternehmer und den Wirtschaftsstandort Rosenheim vor kriminellen Abzockern in Schutz zu nehmen».

Elisabeth Sailer hat sich telefonisch und schriftlich mehrmals bei der Firma, die ihr den Vertreter nach Bad Endorf geschickt hat, über das Vorgehen des Mitarbeiters beschwert. Sie hofft, dass das Unternehmen, das seinen Sitz in Baden-Württemberg hat, doch noch einlenkt. Die Firma war bisher nicht zu einer Stellungnahme bereit.

Indessen haben sich zwei weitere Opfer in der OVB-Redaktion gemeldet. Bis zur Decke stapeln sich im Keller unter der Metzgerei Angermann in Aschau die Kisten mit der zündenden Werbeidee. 50000 Streichholzschachteln hat Elisabeth Angermann vor Jahren bestellt - von der gleichen Firma im Breisgau.

Der Laden war damals brechend voll, in Dreier-Reihen standen die Kunden mittags vor der Wurst- und Fleischtheke. Deshalb war die Chefin auch nicht voll bei der Sache, als der Mann von der Streichholzfirma im Geschäft auftauchte. Doch die Idee mit den Streichholzschachteln mit Werbeaufdruck und Firmenlogo fand sie gut. So unterschrieb sie das «tolle Angebot» so nebenbei - ohne sich über Gesamtpreis und Nebenkosten zu informieren oder das Kleingedruckte zu lesen. Die Metzgerei klagte vergeblich. Die Opfer blieben auf fünfstelligen Kosten und Bergen von Schachteln mit Streichhölzern sitzen, die auch vier Jahre später längst noch nicht abgetragen sind.

«Brennen tun sie gut, die Zündhölzer», flüchtet sich ein Wasserburger Unternehmer aus dem Kunsthandwerk Jahre später in Galgenhumor. Auch ihm und seiner Frau brachte eine vorschnelle Unterschrift viel Ärger und Kosten ein. Er prozessierte ebenfalls vergeblich. «Jetzt unterschreiben Sie einfach, sonst kriegen sie die Zündhölzer nicht mehr vor Weihnachten», habe der Vertreter gedrängt. Auch in diesem Fall sei der Preis nicht genannt worden. Die Firma hatte zwar einen anderen Namen, aber den Sitz in der selben Stadt. Der Wasserburger: «Das ist eine richtige Zündholz-Mafia.»</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wut über Zündholz-Abzocke</p>
<p>Bad Endorf/Aschau &#8211; Sie wollte nur ein Angebot einholen &#8211; und unterschrieb irrtümlich Kaufverträge für 60000 Werbe-Streichholzschachteln mit 1,2 Millionen Zündhölzern. Kosten: Rund 20000 Euro (wir berichteten).</p>
<p>Was Elisabeth Sailer aus Bad Endorf passiert ist, hat die OVB-Leser keineswegs kalt gelassen. Mehr noch: Die Wut über die Zündholz-Abzocke ist groß. Zahlreiche weitere Opfer aus dem Raum Rosenheim haben sich gemeldet. Auch sie fühlten sich über den Tisch gezogen. Sie zogen vor Gericht &#8211; vergeblich. Dennoch will es der Rosenheimer Rechtsanwalt Andreas Wisuschil wissen. Er spricht von einem «durch Täuschung erschlichenen Vertragsabschluss». Deshalb stellte Wisoschil Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Rosenheim.</p>
<p>Elisabeth Sailer ist nicht die Chefin eines 200-Mann-Betriebs, sondern selbstständige Dorfhelferin und Kunstmalerin. Deshalb war auch dem Verkäufer klar, dass eine Bestellung von 60000 Schachteln zu einem Wert von rund 20000 Euro für diese Kundin viel zu hoch gegriffen ist. Ihm war auch klar, dass seine Kundin nicht kaufen, sondern nur Informationen wollte. Das hatte sie mehrmals betont. «Die drei von mir irrtümlich unterzeichneten Verträge entsprechen zwar ordnungsgemäßen Bestimmungen, der 30-minütige Weg bis zur Unterschrift war aber alles andere als korrekt und fair», erklärte Elisabeth Sailer.</p>
<p>Der auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Wisoschil sieht das genauso, zumal es weitere Geschäftsleute im Raum Rosenheim gibt, die der Zündholz-Abzocke auf den Leim gegangen sind. Er sieht die Verdachtsschwelle zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens als überschritten an. Wisoschil, der als Rechtsreferendar Assistent des Hauptverteidigers von Max Strauß im Steuerhinterziehungsprozess vor dem Landgericht Augsburg war, sieht die Staatsanwaltschaft in der Pflicht, «ortsansässige Unternehmer und den Wirtschaftsstandort Rosenheim vor kriminellen Abzockern in Schutz zu nehmen».</p>
<p>Elisabeth Sailer hat sich telefonisch und schriftlich mehrmals bei der Firma, die ihr den Vertreter nach Bad Endorf geschickt hat, über das Vorgehen des Mitarbeiters beschwert. Sie hofft, dass das Unternehmen, das seinen Sitz in Baden-Württemberg hat, doch noch einlenkt. Die Firma war bisher nicht zu einer Stellungnahme bereit.</p>
<p>Indessen haben sich zwei weitere Opfer in der OVB-Redaktion gemeldet. Bis zur Decke stapeln sich im Keller unter der Metzgerei Angermann in Aschau die Kisten mit der zündenden Werbeidee. 50000 Streichholzschachteln hat Elisabeth Angermann vor Jahren bestellt &#8211; von der gleichen Firma im Breisgau.</p>
<p>Der Laden war damals brechend voll, in Dreier-Reihen standen die Kunden mittags vor der Wurst- und Fleischtheke. Deshalb war die Chefin auch nicht voll bei der Sache, als der Mann von der Streichholzfirma im Geschäft auftauchte. Doch die Idee mit den Streichholzschachteln mit Werbeaufdruck und Firmenlogo fand sie gut. So unterschrieb sie das «tolle Angebot» so nebenbei &#8211; ohne sich über Gesamtpreis und Nebenkosten zu informieren oder das Kleingedruckte zu lesen. Die Metzgerei klagte vergeblich. Die Opfer blieben auf fünfstelligen Kosten und Bergen von Schachteln mit Streichhölzern sitzen, die auch vier Jahre später längst noch nicht abgetragen sind.</p>
<p>«Brennen tun sie gut, die Zündhölzer», flüchtet sich ein Wasserburger Unternehmer aus dem Kunsthandwerk Jahre später in Galgenhumor. Auch ihm und seiner Frau brachte eine vorschnelle Unterschrift viel Ärger und Kosten ein. Er prozessierte ebenfalls vergeblich. «Jetzt unterschreiben Sie einfach, sonst kriegen sie die Zündhölzer nicht mehr vor Weihnachten», habe der Vertreter gedrängt. Auch in diesem Fall sei der Preis nicht genannt worden. Die Firma hatte zwar einen anderen Namen, aber den Sitz in der selben Stadt. Der Wasserburger: «Das ist eine richtige Zündholz-Mafia.»</p>
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		<title>Von: reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/zuendholz-abzocke-ist-betrug/comment-page-1/#comment-18</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 19:02:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.zuendhoelzer.com/?p=179#comment-18</guid>
		<description>Front gegen Zündholz-Abzocke

Rosenheim/Landkreis (ls) - Es ist unglaublich: 20 Jahre lang kassierten Streichholz-Abzocker aus dem Breisgau ungestört in ganz Deutschland ab. Doch damit ist jetzt Schluss.

Der Bericht unserer Zeitung über das Missgeschick der Bad Endorfer Dorfhelferin Elisabeth Sailer, die sich von einem skrupellosen Vertreter in einem unachtsamen Moment über den Tisch ziehen ließ, hat eine Lawine ausgelöst. Nicht nur dass sich eine Vielzahl weiterer Opfer gemeldet hat - seit gestern ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Rosenheim.

Das Malheur von Elisabeth Sailer, die von einem listigen Verkäufer dazu gebracht wurde, drei Kaufverträge über 60000 Werbe-Zündholzschachteln für rund 20000 Euro zu unterschreiben, ist kein Einzelfall. Auch gestern haben sich zahlreiche weitere Opfer gemeldet, denen es ähnlich erging. Alle mussten viel Lehrgeld zahlen.

Die Kaufverträge sind juristisch wasserdicht. Trotzdem handelt es sich nach Auffassung des Rosenheimer Rechtsanwalts Andreas Wisuschil um «erschlichene Unterschriften». Er erstattete Anzeige - mit Erfolg: «Ein Anfangsverdacht wegen Betrugs liegt vor. Es wird ermittelt», bestätigte Staatsanwalt Oliver Eitzinger gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Die Polizei wird jetzt Sailer und weitere Opfer wie die Metzgerin Elisabeth Angermann aus Aschau, in deren Keller sich 50000 Zündholzschachteln bis zur Decke stapeln, als Zeugen vernehmen.

Dass schwarze Schafe wie die zwei bis drei Unternehmen aus dem Breisgau eine ganze Branche in Verruf bringen, ärgert Jochen Bzdok. Er kennt nicht nur die Branche aus dem Effeff, weil er seit 16 Jahren in dem Geschäft mit Werbe-Streichholzschachteln ist und damit sein Geld verdient. Er kennt auch die Tricks der «Breisgauer Streichholz-Mafia», wie er sie nennt, genau. «Wenn man von denen einen Verkäufer ins Haus lässt, hat man schlechte Karten», warnt Bzdok. «Die machen Druck, werden ausfallend, aggressiv, beleidigend.» Dabei gehe es in keinster Weise darum, bedarfs- und kundenorientiert zu verkaufen, sondern nur darum, rasch zum Vertragsabschluss zu kommen und gnadenlos abzukassieren. «Der Vertreter, der Frau Sailer zum Vertrag gedrängt hat, bekommt dafür etwa 1500 Euro Provision», sagt er.

Bzdok weiß das, weil er für eine der dubiosen Zündholz-Firmen aus dem Breisgau vor Jahren selbst ein paar Monate gearbeitet hat. Nun hofft er, dass den Abzockern ein Riegel vorgeschoben wird. «In der Branche wird ansonsten sauber gearbeitet, nur mit diesen wenigen schwarzen Schafen gibt es immer wieder Ärger.»

Der Aschauer schätzt, dass die Zahl ihrer Opfer deutschlandweit jährlich über 1000 liegt. «Allein in Bayern sind es wohl 200 bis 300 pro Jahr. Und im Breisgau läuft jede Woche ein anderer Prozess um die Streichholz-Verträge - und die Richter geben immer den Abzockern Recht.»</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Front gegen Zündholz-Abzocke</p>
<p>Rosenheim/Landkreis (ls) &#8211; Es ist unglaublich: 20 Jahre lang kassierten Streichholz-Abzocker aus dem Breisgau ungestört in ganz Deutschland ab. Doch damit ist jetzt Schluss.</p>
<p>Der Bericht unserer Zeitung über das Missgeschick der Bad Endorfer Dorfhelferin Elisabeth Sailer, die sich von einem skrupellosen Vertreter in einem unachtsamen Moment über den Tisch ziehen ließ, hat eine Lawine ausgelöst. Nicht nur dass sich eine Vielzahl weiterer Opfer gemeldet hat &#8211; seit gestern ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Rosenheim.</p>
<p>Das Malheur von Elisabeth Sailer, die von einem listigen Verkäufer dazu gebracht wurde, drei Kaufverträge über 60000 Werbe-Zündholzschachteln für rund 20000 Euro zu unterschreiben, ist kein Einzelfall. Auch gestern haben sich zahlreiche weitere Opfer gemeldet, denen es ähnlich erging. Alle mussten viel Lehrgeld zahlen.</p>
<p>Die Kaufverträge sind juristisch wasserdicht. Trotzdem handelt es sich nach Auffassung des Rosenheimer Rechtsanwalts Andreas Wisuschil um «erschlichene Unterschriften». Er erstattete Anzeige &#8211; mit Erfolg: «Ein Anfangsverdacht wegen Betrugs liegt vor. Es wird ermittelt», bestätigte Staatsanwalt Oliver Eitzinger gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Die Polizei wird jetzt Sailer und weitere Opfer wie die Metzgerin Elisabeth Angermann aus Aschau, in deren Keller sich 50000 Zündholzschachteln bis zur Decke stapeln, als Zeugen vernehmen.</p>
<p>Dass schwarze Schafe wie die zwei bis drei Unternehmen aus dem Breisgau eine ganze Branche in Verruf bringen, ärgert Jochen Bzdok. Er kennt nicht nur die Branche aus dem Effeff, weil er seit 16 Jahren in dem Geschäft mit Werbe-Streichholzschachteln ist und damit sein Geld verdient. Er kennt auch die Tricks der «Breisgauer Streichholz-Mafia», wie er sie nennt, genau. «Wenn man von denen einen Verkäufer ins Haus lässt, hat man schlechte Karten», warnt Bzdok. «Die machen Druck, werden ausfallend, aggressiv, beleidigend.» Dabei gehe es in keinster Weise darum, bedarfs- und kundenorientiert zu verkaufen, sondern nur darum, rasch zum Vertragsabschluss zu kommen und gnadenlos abzukassieren. «Der Vertreter, der Frau Sailer zum Vertrag gedrängt hat, bekommt dafür etwa 1500 Euro Provision», sagt er.</p>
<p>Bzdok weiß das, weil er für eine der dubiosen Zündholz-Firmen aus dem Breisgau vor Jahren selbst ein paar Monate gearbeitet hat. Nun hofft er, dass den Abzockern ein Riegel vorgeschoben wird. «In der Branche wird ansonsten sauber gearbeitet, nur mit diesen wenigen schwarzen Schafen gibt es immer wieder Ärger.»</p>
<p>Der Aschauer schätzt, dass die Zahl ihrer Opfer deutschlandweit jährlich über 1000 liegt. «Allein in Bayern sind es wohl 200 bis 300 pro Jahr. Und im Breisgau läuft jede Woche ein anderer Prozess um die Streichholz-Verträge &#8211; und die Richter geben immer den Abzockern Recht.»</p>
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		<title>Von: reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/zuendholz-abzocke-ist-betrug/comment-page-1/#comment-17</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 19:02:17 +0000</pubDate>
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		<description>Richter lässt Zündholz-Prozess platzen

Rosenheim/Mühldorf - Weiterhin auf ein Riesen-Echo stößt die Berichterstattung unserer Zeitung über Kleinunternehmer, die sich von ausgebufften Vertretern aus dem Breisgau mit Verträgen für Werbe-Zündholzschachteln über

den Tisch gezogen fühlen. Täglich melden sich neue Opfer. Sie werfen den Verkäufern Druck, Täuschung oder sogar Urkundenfälschung vor. Auch die Justiz hat reagiert. Nicht nur, dass die Staatsanwaltschaft Rosenheim wegen Betrugsverdachts ermittelt - jetzt hat ein Amtsrichter in Mühldorf im Zuge der OVB-Berichte über besonders krasse Fälle in Bad Endorf und Aschau einen Zivilprozess um einen Zündholz-Vertrag platzen lassen.

Auch Manfred Griesenhofer, der in Neumarkt-St. Veit das Bistro «Eulenspiegel» betreibt, hatte einen Vertreter im Lokal. Auch er fand die Idee mit den bedruckten Streichholzschachteln gar nicht schlecht. Auch er unterschrieb - und war sich dabei nicht im Klaren, welche Mengen an Schachteln und Kosten damit auf ihn zukommen würden. «Bei der Unterzeichnung des Vertrags stand für mich fest, dass ich vorerst nur die kleinste Liefermenge von 1000 Stück abnehme, da ich nur ein kleines Bistro mit 24 Sitzplätzen betreibe», so der Gastronom. Deshalb traf den Wirt fast der Schlag, als die Freiburger Firma ihm Kosten für 30000 Schachteln in Rechnung stellte. Er zahlte nicht und ließ es auf einen Prozess ankommen.

Den ersten Teilerfolg hat sein Rechtsanwalt Hubertus Joschko aus Neumarkt-St. Veit schon errungen: Die Sache (Streitwert: knapp 3400 Euro) wird am Amtsgericht Mühldorf verhandelt - und nicht in Freiburg, wo in ähnlichen Fällen seit Jahren stur zugunsten der Streichholz-Firmen entschieden wird.

Am Dienstag hätte es zum Prozess kommen sollen. Doch wie das Amtsgericht Mühldorf auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, ist der Termin geplatzt. Weil sich die Ereignisse überstürzen, vertagte Amtsrichter Wolfgang Beier die Verhandlung auf den 7. März. Vielleicht herrscht bis dahin mehr Klarheit.

Während die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen, erhöht sich täglich die Zahl der vermeintlichen Opfer, denen es ähnlich erging wie dem Gastronom aus Neumarkt-St. Veit. Auch ihnen wurde der Eindruck vermittelt, dass es im Vertrag nur um eine Bestellung von 1000 oder 5000 Schachteln geht. Auch vom Endpreis war keine Rede - und wer nicht genau hinsah, bestellte 50000 oder noch mehr Zündholzschachteln.

Einer Hotelbetreiberin aus Garmisch-Partenkirchen, die sich zur Wehr setzte, wurde sogar der Gerichtsvollzieher ins Haus geschickt. «Wir haben ein Haus mit 18 Betten, was tun wir da mit 50000 Werbeschachteln?», so die Unternehmerin. Viel Ärger und Kosten haben sich in einem unachtsamen Moment mit der Unterschrift auch zahlreiche weitere Kleinunternehmer und Selbstständige eingehandelt. Die Liste wird immer länger: Ob Bäcker auf dem Samerberg, Friseurladenbesitzerin in Pöcking am Starnberger See, Fürstenfeldbrucker Werkzeugfirma oder Passauer Getränkemarktbetreiber - sie alle haben hunderttausende Zündhölzer bestellt. Ihr Pech: Sie gelten nicht als Verbraucher, deshalb haben sie kein Rücktrittsrecht.

Thomas Fischer, der einen Getränkemarkt in Zwiesel (Bayerischer Wald) hat, erwischte es besonders schlimm. Er hat zwei Tage vor Heiligabend sogar 100000 Schachteln bestellt. Wieviel er dafür hinblättern soll, weiß er bis heute nicht. Aber es dürfte um viel Geld gehen. Zum Vergleich: Die selbstständige Dorfhelferin aus Bad Endorf, deren Fall die Lawine losgetreten hatte, unterzeichnete ebenfalls kurz vor Weihnachten irrtümlich drei Verträge über eine Lieferung von insgesamt 60000 Werbeschachteln, für die sie rund 20000 Euro zahlen soll.

Auch dieser Vertrag ist juristisch wasserdicht, «doch der 30-minütige Weg bis zur Unterschrift war alles andere als korrekt und fair», erklärt die Frau aus Bad Endorf. Weil sie sich nur informieren habe wollen, der Verkäufer keine Preise genannt und sie zu einer raschen Unterschrift gedrängt habe, fühlt sie sich ausgetrickst. «Wenn das Verkaufsgespräch tatsächlich so gelaufen ist, handelt es sich um eine erschlichene Unterschrift - und der Vertrag wäre damit ungültig», sagt der Rosenheimer Rechtsanwalt Andreas Wisuschil.

Der Getränkemarkt-Betreiber aus Zwiesel versichert, der Verkäufer habe ihm gesagt, eine Schachtel koste einen Cent. Ein anderes vermeintliches Opfer meint sogar, im Vertrag sei nachträglich eine Null angehängt worden. «Trifft dies zu, wäre es sogar Täuschung beziehungsweise Urkundenfälschung», so der Experte im Wirtschaftsstrafrecht weiter.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Richter lässt Zündholz-Prozess platzen</p>
<p>Rosenheim/Mühldorf &#8211; Weiterhin auf ein Riesen-Echo stößt die Berichterstattung unserer Zeitung über Kleinunternehmer, die sich von ausgebufften Vertretern aus dem Breisgau mit Verträgen für Werbe-Zündholzschachteln über</p>
<p>den Tisch gezogen fühlen. Täglich melden sich neue Opfer. Sie werfen den Verkäufern Druck, Täuschung oder sogar Urkundenfälschung vor. Auch die Justiz hat reagiert. Nicht nur, dass die Staatsanwaltschaft Rosenheim wegen Betrugsverdachts ermittelt &#8211; jetzt hat ein Amtsrichter in Mühldorf im Zuge der OVB-Berichte über besonders krasse Fälle in Bad Endorf und Aschau einen Zivilprozess um einen Zündholz-Vertrag platzen lassen.</p>
<p>Auch Manfred Griesenhofer, der in Neumarkt-St. Veit das Bistro «Eulenspiegel» betreibt, hatte einen Vertreter im Lokal. Auch er fand die Idee mit den bedruckten Streichholzschachteln gar nicht schlecht. Auch er unterschrieb &#8211; und war sich dabei nicht im Klaren, welche Mengen an Schachteln und Kosten damit auf ihn zukommen würden. «Bei der Unterzeichnung des Vertrags stand für mich fest, dass ich vorerst nur die kleinste Liefermenge von 1000 Stück abnehme, da ich nur ein kleines Bistro mit 24 Sitzplätzen betreibe», so der Gastronom. Deshalb traf den Wirt fast der Schlag, als die Freiburger Firma ihm Kosten für 30000 Schachteln in Rechnung stellte. Er zahlte nicht und ließ es auf einen Prozess ankommen.</p>
<p>Den ersten Teilerfolg hat sein Rechtsanwalt Hubertus Joschko aus Neumarkt-St. Veit schon errungen: Die Sache (Streitwert: knapp 3400 Euro) wird am Amtsgericht Mühldorf verhandelt &#8211; und nicht in Freiburg, wo in ähnlichen Fällen seit Jahren stur zugunsten der Streichholz-Firmen entschieden wird.</p>
<p>Am Dienstag hätte es zum Prozess kommen sollen. Doch wie das Amtsgericht Mühldorf auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte, ist der Termin geplatzt. Weil sich die Ereignisse überstürzen, vertagte Amtsrichter Wolfgang Beier die Verhandlung auf den 7. März. Vielleicht herrscht bis dahin mehr Klarheit.</p>
<p>Während die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen, erhöht sich täglich die Zahl der vermeintlichen Opfer, denen es ähnlich erging wie dem Gastronom aus Neumarkt-St. Veit. Auch ihnen wurde der Eindruck vermittelt, dass es im Vertrag nur um eine Bestellung von 1000 oder 5000 Schachteln geht. Auch vom Endpreis war keine Rede &#8211; und wer nicht genau hinsah, bestellte 50000 oder noch mehr Zündholzschachteln.</p>
<p>Einer Hotelbetreiberin aus Garmisch-Partenkirchen, die sich zur Wehr setzte, wurde sogar der Gerichtsvollzieher ins Haus geschickt. «Wir haben ein Haus mit 18 Betten, was tun wir da mit 50000 Werbeschachteln?», so die Unternehmerin. Viel Ärger und Kosten haben sich in einem unachtsamen Moment mit der Unterschrift auch zahlreiche weitere Kleinunternehmer und Selbstständige eingehandelt. Die Liste wird immer länger: Ob Bäcker auf dem Samerberg, Friseurladenbesitzerin in Pöcking am Starnberger See, Fürstenfeldbrucker Werkzeugfirma oder Passauer Getränkemarktbetreiber &#8211; sie alle haben hunderttausende Zündhölzer bestellt. Ihr Pech: Sie gelten nicht als Verbraucher, deshalb haben sie kein Rücktrittsrecht.</p>
<p>Thomas Fischer, der einen Getränkemarkt in Zwiesel (Bayerischer Wald) hat, erwischte es besonders schlimm. Er hat zwei Tage vor Heiligabend sogar 100000 Schachteln bestellt. Wieviel er dafür hinblättern soll, weiß er bis heute nicht. Aber es dürfte um viel Geld gehen. Zum Vergleich: Die selbstständige Dorfhelferin aus Bad Endorf, deren Fall die Lawine losgetreten hatte, unterzeichnete ebenfalls kurz vor Weihnachten irrtümlich drei Verträge über eine Lieferung von insgesamt 60000 Werbeschachteln, für die sie rund 20000 Euro zahlen soll.</p>
<p>Auch dieser Vertrag ist juristisch wasserdicht, «doch der 30-minütige Weg bis zur Unterschrift war alles andere als korrekt und fair», erklärt die Frau aus Bad Endorf. Weil sie sich nur informieren habe wollen, der Verkäufer keine Preise genannt und sie zu einer raschen Unterschrift gedrängt habe, fühlt sie sich ausgetrickst. «Wenn das Verkaufsgespräch tatsächlich so gelaufen ist, handelt es sich um eine erschlichene Unterschrift &#8211; und der Vertrag wäre damit ungültig», sagt der Rosenheimer Rechtsanwalt Andreas Wisuschil.</p>
<p>Der Getränkemarkt-Betreiber aus Zwiesel versichert, der Verkäufer habe ihm gesagt, eine Schachtel koste einen Cent. Ein anderes vermeintliches Opfer meint sogar, im Vertrag sei nachträglich eine Null angehängt worden. «Trifft dies zu, wäre es sogar Täuschung beziehungsweise Urkundenfälschung», so der Experte im Wirtschaftsstrafrecht weiter.</p>
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		<title>Von: reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/zuendholz-abzocke-ist-betrug/comment-page-1/#comment-16</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 19:01:43 +0000</pubDate>
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		<description>Zündholz-Abzocke ein Flächenbrand

Rosenheim/Berlin - Was unsere Zeitung mit dem Bericht über eine üble Streichholz-Abzocke in Bad Endorf anzündelte, entwickelt sich jetzt zum bundesweiten Flächenbrand: Jetzt hat sich sogar ein Opfer aus Berlin gemeldet.

Manfred Heinze, der im Süden Urlaub machte, fiel aus allen Wolken, als er las, wie eine Dorfhelferin aus Bad Endorf und eine Metzgerin aus Aschau mit den Zündholzschachteln mit Werbeaufdruck eiskalt über den Tisch gezogen wurden. «Genauso ist es mir auch gegangen», stöhnt der Berliner. Indessen hat der Rosenheimer Rechtsanwalt Andreas Wisuschil jetzt auch Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft München gestellt.

Wie berichtet, hat sich im Zuge der Berichterstattung unserer Zeitung nicht nur eine Vielzahl von Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden gemeldet. Auch die Rosenheimer Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf. Und am Amtsgericht Mühldorf setzte der Richter einen Prozess aus, bei dem es um einen der dubiosen Streichholz-Verträge geht.

Alle Opfer werfen den Firmen Druck, Täuschung oder sogar Betrug vor. Die Unterschriften seien erschlichen, das Vertrauen der Käufer ins gesprochene Wort schamlos missbraucht worden. Was ins Auge sticht: Stets geht es um dieselben Firmen mit Sitz in oder nahe Freiburg. «Einige wenige schwarze Schafe bringen seit zwei Jahrzehnten ungestört eine ganze Branche in Verruf - endlich tut sich was», sagt Jochen Bzdok aus Aschau, ein Insider im Geschäft mit den Streichhölzern mit Werbeaufdruck. Zahlreiche Unternehmen teilten sich den Kuchen auf - «unzufriedene Kunden, Ärger und Prozesse gibt es aber nur, wenn die Burschen aus Freiburg ihre Finger im Spiel haben.»

So war es auch im Fall von Manfred Heinze, der in Berlin eine Film- und Theateragentur betreibt. Rein zufällig, weil er jetzt im Urlaub in Oberbayern einen OVB-Bericht gelesen hat, erfuhr er, dass er nicht allein dasteht. Er hatte im Oktober 2004 einen Vertreter einer Freiburger Zündholz-Werbefirma im Büro.

«Im ganzen Gespräch war nie die Rede von der Endsumme. Der Betrag, um den es ging, belief sich immer auf rund 200 Euro», versichert der Berliner. Auch während der Verkäufer das Vertragsformular ausfüllte, habe er von einer Summe von 186,50 Euro gesprochen - ein kleiner Rabatt würde nämlich von den 203 Euro abgezogen, erklärte der freundliche Mann, dem der Berliner vertraute. Tatsächlich ging es aber um eine «Teilendsumme» von 932,50 Euro und die «Endsumme» von 5595 Euro. Heinze: «Der Betrag steht so nicht im unübersichtlichen Vertragsformular. Er ergibt sich nur nach Multiplikation - sechs Mal die Teilendsumme.»

Noch am selben Tag versuchte Heinze, den Vertrag zu widerrufen. Vergeblich. Niemand nimmt ab, es läuft ein Tonband.

Der Zufall will es, dass am nächsten Morgen die Vertreterin einer anderen - offenbar seriösen Zündholz-Werbefirma in Heinzes Filmstudio aufkreuzt. Sie kommt einen Tag zu spät und schenkt Heinze reinen Wein ein: «Sie sind über den Tisch gezogen worden!»

Dann erwischt Heinze endlich den Vertreter der Firma, die jetzt fast 5600 Euro von ihm haben will, und bittet ihn inständig um Stornierung. Erst lacht der Mann am anderen Ende der Leitung, dann redet er Klartext: «Wir haben ein Geschäft unter Vollkaufleuten getätigt - mit keinem Rücktrittsrecht.» Aber er werde sein Möglichstes tun, verspricht er - und meldet sich nie wieder.

Heinze versucht es weiter telefonisch in Freiburg. Er würde zurückgerufen, erklärt eine Dame. Doch niemand wird sich jemals melden. Aber Heinze will es wissen. Er fährt nach Freiburg. Im Firmengebäude im Gewerbegebiet kommt sich der Filmemacher dann vor wie im falschen Film.

«Ein Haus, ausgebaut wie eine Burg, in dem fast niemand arbeitet», erinnert er sich. Immerhin trifft er auf eine Mitarbeiterin im Büro. Warum sein Fax nicht beantwortet wurde? «Ich bekomme täglich tausend Faxe, außerdem stehe ich nicht vor dem Faxgerät und warte», bekommt er zur Antwort. Der Chef sei im Urlaub, sie gebe per E-Mail Bescheid. Einen Bescheid wird Heinze nie erhalten.

Der Berliner spricht mit dem Neffen des Inhabers. Auch er wird nicht, wie versprochen, «etwas Schriftliches schicken». Und dabei bleibt es: Niemand reagiert auf telefonische oder schriftliche Anfragen. Jetzt wartet Heinze auf den Prozess. «Dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, macht mir Mut», so der Berliner.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zündholz-Abzocke ein Flächenbrand</p>
<p>Rosenheim/Berlin &#8211; Was unsere Zeitung mit dem Bericht über eine üble Streichholz-Abzocke in Bad Endorf anzündelte, entwickelt sich jetzt zum bundesweiten Flächenbrand: Jetzt hat sich sogar ein Opfer aus Berlin gemeldet.</p>
<p>Manfred Heinze, der im Süden Urlaub machte, fiel aus allen Wolken, als er las, wie eine Dorfhelferin aus Bad Endorf und eine Metzgerin aus Aschau mit den Zündholzschachteln mit Werbeaufdruck eiskalt über den Tisch gezogen wurden. «Genauso ist es mir auch gegangen», stöhnt der Berliner. Indessen hat der Rosenheimer Rechtsanwalt Andreas Wisuschil jetzt auch Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft München gestellt.</p>
<p>Wie berichtet, hat sich im Zuge der Berichterstattung unserer Zeitung nicht nur eine Vielzahl von Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden gemeldet. Auch die Rosenheimer Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf. Und am Amtsgericht Mühldorf setzte der Richter einen Prozess aus, bei dem es um einen der dubiosen Streichholz-Verträge geht.</p>
<p>Alle Opfer werfen den Firmen Druck, Täuschung oder sogar Betrug vor. Die Unterschriften seien erschlichen, das Vertrauen der Käufer ins gesprochene Wort schamlos missbraucht worden. Was ins Auge sticht: Stets geht es um dieselben Firmen mit Sitz in oder nahe Freiburg. «Einige wenige schwarze Schafe bringen seit zwei Jahrzehnten ungestört eine ganze Branche in Verruf &#8211; endlich tut sich was», sagt Jochen Bzdok aus Aschau, ein Insider im Geschäft mit den Streichhölzern mit Werbeaufdruck. Zahlreiche Unternehmen teilten sich den Kuchen auf &#8211; «unzufriedene Kunden, Ärger und Prozesse gibt es aber nur, wenn die Burschen aus Freiburg ihre Finger im Spiel haben.»</p>
<p>So war es auch im Fall von Manfred Heinze, der in Berlin eine Film- und Theateragentur betreibt. Rein zufällig, weil er jetzt im Urlaub in Oberbayern einen OVB-Bericht gelesen hat, erfuhr er, dass er nicht allein dasteht. Er hatte im Oktober 2004 einen Vertreter einer Freiburger Zündholz-Werbefirma im Büro.</p>
<p>«Im ganzen Gespräch war nie die Rede von der Endsumme. Der Betrag, um den es ging, belief sich immer auf rund 200 Euro», versichert der Berliner. Auch während der Verkäufer das Vertragsformular ausfüllte, habe er von einer Summe von 186,50 Euro gesprochen &#8211; ein kleiner Rabatt würde nämlich von den 203 Euro abgezogen, erklärte der freundliche Mann, dem der Berliner vertraute. Tatsächlich ging es aber um eine «Teilendsumme» von 932,50 Euro und die «Endsumme» von 5595 Euro. Heinze: «Der Betrag steht so nicht im unübersichtlichen Vertragsformular. Er ergibt sich nur nach Multiplikation &#8211; sechs Mal die Teilendsumme.»</p>
<p>Noch am selben Tag versuchte Heinze, den Vertrag zu widerrufen. Vergeblich. Niemand nimmt ab, es läuft ein Tonband.</p>
<p>Der Zufall will es, dass am nächsten Morgen die Vertreterin einer anderen &#8211; offenbar seriösen Zündholz-Werbefirma in Heinzes Filmstudio aufkreuzt. Sie kommt einen Tag zu spät und schenkt Heinze reinen Wein ein: «Sie sind über den Tisch gezogen worden!»</p>
<p>Dann erwischt Heinze endlich den Vertreter der Firma, die jetzt fast 5600 Euro von ihm haben will, und bittet ihn inständig um Stornierung. Erst lacht der Mann am anderen Ende der Leitung, dann redet er Klartext: «Wir haben ein Geschäft unter Vollkaufleuten getätigt &#8211; mit keinem Rücktrittsrecht.» Aber er werde sein Möglichstes tun, verspricht er &#8211; und meldet sich nie wieder.</p>
<p>Heinze versucht es weiter telefonisch in Freiburg. Er würde zurückgerufen, erklärt eine Dame. Doch niemand wird sich jemals melden. Aber Heinze will es wissen. Er fährt nach Freiburg. Im Firmengebäude im Gewerbegebiet kommt sich der Filmemacher dann vor wie im falschen Film.</p>
<p>«Ein Haus, ausgebaut wie eine Burg, in dem fast niemand arbeitet», erinnert er sich. Immerhin trifft er auf eine Mitarbeiterin im Büro. Warum sein Fax nicht beantwortet wurde? «Ich bekomme täglich tausend Faxe, außerdem stehe ich nicht vor dem Faxgerät und warte», bekommt er zur Antwort. Der Chef sei im Urlaub, sie gebe per E-Mail Bescheid. Einen Bescheid wird Heinze nie erhalten.</p>
<p>Der Berliner spricht mit dem Neffen des Inhabers. Auch er wird nicht, wie versprochen, «etwas Schriftliches schicken». Und dabei bleibt es: Niemand reagiert auf telefonische oder schriftliche Anfragen. Jetzt wartet Heinze auf den Prozess. «Dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, macht mir Mut», so der Berliner.</p>
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		<title>Von: reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/zuendholz-abzocke-ist-betrug/comment-page-1/#comment-15</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 19:01:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.zuendhoelzer.com/?p=179#comment-15</guid>
		<description>Zündholz-Opfer dürfen hoffen

Rosenheim (ls) – Im immer größeren Wirbel um dubiose Streichholz-Verträge (wir berichteten) kommen die Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft langsam ins Rollen. Ob strafrechtlich gegen die juristisch angeblich wasserdichten Dokumente etwas zu machen ist, bleibt aber ungewiss. Doch in zivilrechtlicher Hinsicht dürfen viele Kleinunternehmer, die sich von Firmen aus dem Breisgau über den Tisch gezogen fühlen, neue Hoffnung schöpfen.

Unserer Zeitung liegt ein bemerkenswertes Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln vor. Dieses stellte sich in einem besonders krassen Fall, bei dem eine Kosmetikerin über 43 000 Mark für 250 000 Schachteln (Inhalt: fünf Millionen Zündhölzer!) hinblättern sollte, voll hinter die nicht zahlungswillige Frau. Der Clou: Sie brauchte tatsächlich keinen Cent zahlen. Die Kosmetikerin habe ja nur 1000 Schachteln bestellen wollen, so die Richter.

Was mit dem OVB-Bericht über zwei teure „Zündeleien“ in Bad Endorf und Aschau begann, wurde rasch zum bundesweiten Flächenbrand. Denn vielen Kleinstunternehmern war es so ergangen wie der Dorfhelferin aus Bad Endorf und der Metzgerin aus Aschau. Auch sie hatten irrtümlich Unmengen von Streichholzschachteln mit Werbeaufdruck bestellt. Hochgerechnet sind es in Deutschland wohl mehrere tausend Bodenleger, Pizza-Bäcker, Wirte, Getränkehändler oder Friseusen, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten viel Geld verloren haben, weil sie dem gesprochenen Wort vertraut und den Vertrag nicht genau genug geprüft haben.

Die häufigste Masche: Die Verkäufer sprechen nach Angaben der „Opfer“ nicht vom Gesamtpreis, sondern nennen nur eine meist dreistellige Summe, die für eine Teillieferung fällig sei. Bei Bedarf könne man dann Zündhölzer nachbestellen, heiße es. Doch wer den Vertrag unterschreibt, besiegelt die Bestellung von einer vielfachen Menge.

Ein Malheur, das auch dem Kachelofenbauer Matthias Madl aus Zaisering (Gemeinde Vogtareuth) passiert ist. „Dabei wollte ich nur 500 Schachteln“, erinnert er sich. 3000 sollte er aber bezahlen. Der Zaiseringer zog vor das Amtsgericht Freiburg – und wurde dort klassisch abgewatscht: Der Verkäufer, von dem er sich ausgetrickst fühlte, musste gar nicht aussagen. Er war nicht einmal geladen. „Die Sache war in zehn Minuten durch“, so Madl. Den Weg nach Freiburg – dort haben die Zündholzfirmen, die für so viel Wirbel sorgen, ihren Sitz – könne man sich sparen, hat er das Vertrauen in die Justiz verloren. Tatsächlich sind im Breisgau Prozesse um Zündholz-Verträge Alltag. Dort werden sie im Hauruckverfahren durchgezogen – stets mit dem selben Urteil: Die Richter beschränken sich auf den zwar undurchsichtigen, aber in ihren Augen bindenden Vertrag, lassen Umstände und Vorgeschichte außer Acht und verdonnern die Unterzeichner zum Zahlen.

Umso erstaunlicher ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, das sich 1999 in einem typischen Fall in vollem Umfang hinter eine Nagelstudio-Betreiberin stellte, die 1995 einen Vertreter aus dem Breisgau im Geschäft hatte. Die Inhaberin musste nicht die geforderten 43 251,23 Mark für 250 000 Schachteln (fünf Millionen Zündhölzer) zahlen, die in Raten bis 2020 (!) geliefert werden sollten.

Wie es in der Begründung heißt, „hatte die Inhaberin bei der Unterzeichnung des Vertrages, wenn dieser bereits vollständig war, das Bewusstsein, eine Unterschrift nur für eine geringe Bestellmenge von 1000 Stück zu leisten, während sie sich objektiv zu einer Bestellung von 250 000 Zündholzschachteln verpflichtete“. Die optisch und sprachlich unübersichtliche Gestaltung des Formulars mit zahlreichen, sich nicht unmittelbar aufeinander beziehenden Einzelangaben ermögliche ohne genauen Einzelvergleich mit der Preisliste und entsprechende Rechenoperationen keine sinnvolle Zuordnung von Bestellmenge und Gesamtpreis, Zahlungs- und Mengenbezugsverpflichtungen. Das Gericht weiter: „Vor diesem Hintergrund war es mehr als naheliegend, wenn die Beklagte diese Erklärung während des laufenden Geschäftsbetriebs praktisch ,blind‘ unterschrieb und sich dabei auf den Inhalt der zuvor getroffenen mündlichen Vereinbarungen verließ, wonach sie einen bindenden Auftrag über 1000 Stück zum Preis von 163 Mark erteilt hatte und sich vorbehielt, bei entsprechendem Bedarf jeweils nachzubestellen.“

Dem Verkäufer kaufte der Senat dagegen nicht ab, dass er vor der Unterschrift die einzelnen Eintragungen genau erläuterte – zumal eine Mitarbeiterin als Zeugin aussagte und die Aussage ihrer Chefin stützte.

Das Fazit des Gerichts: Da die Frau den Vertrag wirksam angefochten habe, stehe dem Kläger der geltend gemachte Zahlungsanspruch nicht zu. Jetzt fragt das OVB: Wie darf es sein, dass das Amtsgericht Freiburg in quasi identischen Fällen ganz anders entscheidet?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zündholz-Opfer dürfen hoffen</p>
<p>Rosenheim (ls) – Im immer größeren Wirbel um dubiose Streichholz-Verträge (wir berichteten) kommen die Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft langsam ins Rollen. Ob strafrechtlich gegen die juristisch angeblich wasserdichten Dokumente etwas zu machen ist, bleibt aber ungewiss. Doch in zivilrechtlicher Hinsicht dürfen viele Kleinunternehmer, die sich von Firmen aus dem Breisgau über den Tisch gezogen fühlen, neue Hoffnung schöpfen.</p>
<p>Unserer Zeitung liegt ein bemerkenswertes Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln vor. Dieses stellte sich in einem besonders krassen Fall, bei dem eine Kosmetikerin über 43 000 Mark für 250 000 Schachteln (Inhalt: fünf Millionen Zündhölzer!) hinblättern sollte, voll hinter die nicht zahlungswillige Frau. Der Clou: Sie brauchte tatsächlich keinen Cent zahlen. Die Kosmetikerin habe ja nur 1000 Schachteln bestellen wollen, so die Richter.</p>
<p>Was mit dem OVB-Bericht über zwei teure „Zündeleien“ in Bad Endorf und Aschau begann, wurde rasch zum bundesweiten Flächenbrand. Denn vielen Kleinstunternehmern war es so ergangen wie der Dorfhelferin aus Bad Endorf und der Metzgerin aus Aschau. Auch sie hatten irrtümlich Unmengen von Streichholzschachteln mit Werbeaufdruck bestellt. Hochgerechnet sind es in Deutschland wohl mehrere tausend Bodenleger, Pizza-Bäcker, Wirte, Getränkehändler oder Friseusen, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten viel Geld verloren haben, weil sie dem gesprochenen Wort vertraut und den Vertrag nicht genau genug geprüft haben.</p>
<p>Die häufigste Masche: Die Verkäufer sprechen nach Angaben der „Opfer“ nicht vom Gesamtpreis, sondern nennen nur eine meist dreistellige Summe, die für eine Teillieferung fällig sei. Bei Bedarf könne man dann Zündhölzer nachbestellen, heiße es. Doch wer den Vertrag unterschreibt, besiegelt die Bestellung von einer vielfachen Menge.</p>
<p>Ein Malheur, das auch dem Kachelofenbauer Matthias Madl aus Zaisering (Gemeinde Vogtareuth) passiert ist. „Dabei wollte ich nur 500 Schachteln“, erinnert er sich. 3000 sollte er aber bezahlen. Der Zaiseringer zog vor das Amtsgericht Freiburg – und wurde dort klassisch abgewatscht: Der Verkäufer, von dem er sich ausgetrickst fühlte, musste gar nicht aussagen. Er war nicht einmal geladen. „Die Sache war in zehn Minuten durch“, so Madl. Den Weg nach Freiburg – dort haben die Zündholzfirmen, die für so viel Wirbel sorgen, ihren Sitz – könne man sich sparen, hat er das Vertrauen in die Justiz verloren. Tatsächlich sind im Breisgau Prozesse um Zündholz-Verträge Alltag. Dort werden sie im Hauruckverfahren durchgezogen – stets mit dem selben Urteil: Die Richter beschränken sich auf den zwar undurchsichtigen, aber in ihren Augen bindenden Vertrag, lassen Umstände und Vorgeschichte außer Acht und verdonnern die Unterzeichner zum Zahlen.</p>
<p>Umso erstaunlicher ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, das sich 1999 in einem typischen Fall in vollem Umfang hinter eine Nagelstudio-Betreiberin stellte, die 1995 einen Vertreter aus dem Breisgau im Geschäft hatte. Die Inhaberin musste nicht die geforderten 43 251,23 Mark für 250 000 Schachteln (fünf Millionen Zündhölzer) zahlen, die in Raten bis 2020 (!) geliefert werden sollten.</p>
<p>Wie es in der Begründung heißt, „hatte die Inhaberin bei der Unterzeichnung des Vertrages, wenn dieser bereits vollständig war, das Bewusstsein, eine Unterschrift nur für eine geringe Bestellmenge von 1000 Stück zu leisten, während sie sich objektiv zu einer Bestellung von 250 000 Zündholzschachteln verpflichtete“. Die optisch und sprachlich unübersichtliche Gestaltung des Formulars mit zahlreichen, sich nicht unmittelbar aufeinander beziehenden Einzelangaben ermögliche ohne genauen Einzelvergleich mit der Preisliste und entsprechende Rechenoperationen keine sinnvolle Zuordnung von Bestellmenge und Gesamtpreis, Zahlungs- und Mengenbezugsverpflichtungen. Das Gericht weiter: „Vor diesem Hintergrund war es mehr als naheliegend, wenn die Beklagte diese Erklärung während des laufenden Geschäftsbetriebs praktisch ,blind‘ unterschrieb und sich dabei auf den Inhalt der zuvor getroffenen mündlichen Vereinbarungen verließ, wonach sie einen bindenden Auftrag über 1000 Stück zum Preis von 163 Mark erteilt hatte und sich vorbehielt, bei entsprechendem Bedarf jeweils nachzubestellen.“</p>
<p>Dem Verkäufer kaufte der Senat dagegen nicht ab, dass er vor der Unterschrift die einzelnen Eintragungen genau erläuterte – zumal eine Mitarbeiterin als Zeugin aussagte und die Aussage ihrer Chefin stützte.</p>
<p>Das Fazit des Gerichts: Da die Frau den Vertrag wirksam angefochten habe, stehe dem Kläger der geltend gemachte Zahlungsanspruch nicht zu. Jetzt fragt das OVB: Wie darf es sein, dass das Amtsgericht Freiburg in quasi identischen Fällen ganz anders entscheidet?</p>
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		<title>Von: reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/zuendholz-abzocke-ist-betrug/comment-page-1/#comment-14</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 19:00:40 +0000</pubDate>
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		<description>Hoffen auf nächstes Zündholz-Urteil

Rosenheim/Mühldorf - Strafrechtlich sei wenig zu machen. Mit dieser Begründung hat die Rosenheimer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Betrugsverdacht im Zusammenhang mit fragwürdigen Geschäften mit bedruckten Streichholzschachteln (wir berichteten) eingestellt.

Doch das ist für die vielen Opfer, die für Berge von Zündhölzern fünfstellige Beträge hinblättern sollen, noch längst kein Grund zur Aufgabe. Sie setzen ihre Hoffnungen jetzt auf das Zivilrecht. Mit Spannung wird ein Prozess erwartet, der Anfang März am Amtsgericht Mühldorf stattfindet.

Aufgrund der Berichterstattung unserer Zeitung und der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der zuständige Amtsrichter den Prozess Mitte Januar platzen lassen und auf 7. März vertagt. Inzwischen ist klar: Was im Dezember 2005 einer Bad Endorfer Dorfhelferin und bereits 2002 einer Metzgerin in Aschau passierte, ist auch vielen anderen Kleinstunternehmern widerfahren.

Sie alle haben eines gemeinsam: Sie unterzeichneten die angeblich juristisch korrekten Verträge und besiegelten damit die Bestellung zehntausender Streichholzschachteln. In einem Fall, betroffen war eine Kosmetikerin aus Köln, handelte es sich sogar um 250000 Schachteln. Inhalt: Zwei Millionen Zündhölzer!

Doch die Unterschrift ist nicht der einzige gemeinsame Nenner. Fast alle Opfer beteuern, dass sie nie und nimmer so viele Schachteln bestellen wollten - und stets richtet sich ihr Zorn gegen einige wenige Firmen im Breisgau, die ihnen die dubiosen Verträge angedreht haben. Die Verkäufer hätten ihre Kunden bewusst in die Irre geführt, getäuscht, belogen, unter Zeitdruck gesetzt - und auf klares Nachfragen mehrmals versichert, bei den im Vertrag stehenden Bestellmengen handele es sich nur um eine Option und keineswegs um eine bindende Abnahmemenge.

Nicht über den Tisch ziehen ließ sich Manfred Eckerl, der in Breitbrunn ein Café betreibt. Im September 2005 hatte er einen Vertreter aus dem Breisgau im Geschäft. Ergebnis des Verkaufsgesprächs: Der Kunde wollte 2500 Schachteln bestellen. «Im Vertrag waren es aber dann 50000 Schachteln, da bin ich stutzig geworden», erinnert sich Eckerl. «Muss ich die 50000 abnehmen?», habe er gefragt. Der Verkäufer: «Nein, das müssen Sie nicht.» Eine Aussage, die der Verkäufer mehrmals in aller Klarheit wiederholt habe.

«Ich bin arglistig getäuscht worden»

Doch Eckerl blieb hellwach und ließ den Vertrag mit folgendem Passus ergänzen: «Der Kunde hat eine Option auf 50000 Stück, muss diese aber nicht voll abnehmen.» Eckerl hat seither nichts mehr von den Firma gehört. Er hat seine Ruhe. Bei Manfred Griesenhofer aus Neumarkt St. Veit ist das anders. Um seinen Fall geht es bei dem Prozess am 7. März in Mühldorf. Der Betreiber eines Bistros verließ sich auf den Mitarbeiter, unterschrieb - und soll jetzt viel Geld für 30000 Schachteln zahlen. Griesenhofer: «Es stand für mich fest, dass ich vorerst nur die kleinste Liefermenge von 1000 Einheiten abnehme. Der Außendienstmitarbeiter hat beteuert, dass es für mich aus Preisgründen von Vorteil sei, wenn eine möglichst große Bestellmenge von mindestens 30000 Schachteln eingesetzt wird.» Denn nur bei großer Menge könne ein hoher Rabatt eingeräumt werden. Griesenhofer in seinem Protestbrief an die Firma: «Ihr Mitarbeiter hat mich arglistig getäuscht!»

Das sieht auch der Rosenheimer Rechtsanwalt Andreas Wisuschil so, der mit Strafanzeigen nicht nur in Rosenheim, sondern auch in München und Berlin Ermittlungen ins Rollen gebracht hat. Aufgrund der Vielzahl der Opfer, deren Aussagen sich decken, steht für ihn fest: «Es handelt sich um durch Täuschung erschlichene Unterschriften - die Verträge sind damit unwirksam.»

Fälle gibt es jede Menge, die Rosenheimer Staatsanwaltschaft hat sich aber nur mit drei Verträgen befasst. In Berlin soll es jetzt Bestrebungen geben, bundesweit alle Fälle aufzugreifen und zu bündeln. Nur das macht in den Augen Wisuschils Sinn: «Man muss die Masse sehen, darf nicht jeden Fall für sich betrachten.»

Indessen melden sich weiterhin immer neue Kleinstgewerbetreibende aus ganz Ober- und Niederbayern bei unserer Zeitung, die viel Lehrgeld mit den Zündholz-Verträgen bezahlt haben. Ihre Anregung für den Fall, dass die Sache strafrechtlich im Sand verläuft: Die Opfer sollen sich zusammentun, von einem Rechtsanwalt vertreten lassen und dann mit gebündelten Kräften per Sammelklage gegen die Unternehmen aus dem Breisgau vorgehen.

Der Kölner Kosmetikerin, die 250000 Schachteln orderte, gab das Oberlandesgericht Recht. Sie musste nicht zahlen. Die Frau habe geglaubt, sie bestelle nur 1000 Stück, begründeten die Richter ihr Urteil. Jetzt ist das Amtsgericht Mühldorf in einem vergleichbaren Fall am Zug</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hoffen auf nächstes Zündholz-Urteil</p>
<p>Rosenheim/Mühldorf &#8211; Strafrechtlich sei wenig zu machen. Mit dieser Begründung hat die Rosenheimer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Betrugsverdacht im Zusammenhang mit fragwürdigen Geschäften mit bedruckten Streichholzschachteln (wir berichteten) eingestellt.</p>
<p>Doch das ist für die vielen Opfer, die für Berge von Zündhölzern fünfstellige Beträge hinblättern sollen, noch längst kein Grund zur Aufgabe. Sie setzen ihre Hoffnungen jetzt auf das Zivilrecht. Mit Spannung wird ein Prozess erwartet, der Anfang März am Amtsgericht Mühldorf stattfindet.</p>
<p>Aufgrund der Berichterstattung unserer Zeitung und der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der zuständige Amtsrichter den Prozess Mitte Januar platzen lassen und auf 7. März vertagt. Inzwischen ist klar: Was im Dezember 2005 einer Bad Endorfer Dorfhelferin und bereits 2002 einer Metzgerin in Aschau passierte, ist auch vielen anderen Kleinstunternehmern widerfahren.</p>
<p>Sie alle haben eines gemeinsam: Sie unterzeichneten die angeblich juristisch korrekten Verträge und besiegelten damit die Bestellung zehntausender Streichholzschachteln. In einem Fall, betroffen war eine Kosmetikerin aus Köln, handelte es sich sogar um 250000 Schachteln. Inhalt: Zwei Millionen Zündhölzer!</p>
<p>Doch die Unterschrift ist nicht der einzige gemeinsame Nenner. Fast alle Opfer beteuern, dass sie nie und nimmer so viele Schachteln bestellen wollten &#8211; und stets richtet sich ihr Zorn gegen einige wenige Firmen im Breisgau, die ihnen die dubiosen Verträge angedreht haben. Die Verkäufer hätten ihre Kunden bewusst in die Irre geführt, getäuscht, belogen, unter Zeitdruck gesetzt &#8211; und auf klares Nachfragen mehrmals versichert, bei den im Vertrag stehenden Bestellmengen handele es sich nur um eine Option und keineswegs um eine bindende Abnahmemenge.</p>
<p>Nicht über den Tisch ziehen ließ sich Manfred Eckerl, der in Breitbrunn ein Café betreibt. Im September 2005 hatte er einen Vertreter aus dem Breisgau im Geschäft. Ergebnis des Verkaufsgesprächs: Der Kunde wollte 2500 Schachteln bestellen. «Im Vertrag waren es aber dann 50000 Schachteln, da bin ich stutzig geworden», erinnert sich Eckerl. «Muss ich die 50000 abnehmen?», habe er gefragt. Der Verkäufer: «Nein, das müssen Sie nicht.» Eine Aussage, die der Verkäufer mehrmals in aller Klarheit wiederholt habe.</p>
<p>«Ich bin arglistig getäuscht worden»</p>
<p>Doch Eckerl blieb hellwach und ließ den Vertrag mit folgendem Passus ergänzen: «Der Kunde hat eine Option auf 50000 Stück, muss diese aber nicht voll abnehmen.» Eckerl hat seither nichts mehr von den Firma gehört. Er hat seine Ruhe. Bei Manfred Griesenhofer aus Neumarkt St. Veit ist das anders. Um seinen Fall geht es bei dem Prozess am 7. März in Mühldorf. Der Betreiber eines Bistros verließ sich auf den Mitarbeiter, unterschrieb &#8211; und soll jetzt viel Geld für 30000 Schachteln zahlen. Griesenhofer: «Es stand für mich fest, dass ich vorerst nur die kleinste Liefermenge von 1000 Einheiten abnehme. Der Außendienstmitarbeiter hat beteuert, dass es für mich aus Preisgründen von Vorteil sei, wenn eine möglichst große Bestellmenge von mindestens 30000 Schachteln eingesetzt wird.» Denn nur bei großer Menge könne ein hoher Rabatt eingeräumt werden. Griesenhofer in seinem Protestbrief an die Firma: «Ihr Mitarbeiter hat mich arglistig getäuscht!»</p>
<p>Das sieht auch der Rosenheimer Rechtsanwalt Andreas Wisuschil so, der mit Strafanzeigen nicht nur in Rosenheim, sondern auch in München und Berlin Ermittlungen ins Rollen gebracht hat. Aufgrund der Vielzahl der Opfer, deren Aussagen sich decken, steht für ihn fest: «Es handelt sich um durch Täuschung erschlichene Unterschriften &#8211; die Verträge sind damit unwirksam.»</p>
<p>Fälle gibt es jede Menge, die Rosenheimer Staatsanwaltschaft hat sich aber nur mit drei Verträgen befasst. In Berlin soll es jetzt Bestrebungen geben, bundesweit alle Fälle aufzugreifen und zu bündeln. Nur das macht in den Augen Wisuschils Sinn: «Man muss die Masse sehen, darf nicht jeden Fall für sich betrachten.»</p>
<p>Indessen melden sich weiterhin immer neue Kleinstgewerbetreibende aus ganz Ober- und Niederbayern bei unserer Zeitung, die viel Lehrgeld mit den Zündholz-Verträgen bezahlt haben. Ihre Anregung für den Fall, dass die Sache strafrechtlich im Sand verläuft: Die Opfer sollen sich zusammentun, von einem Rechtsanwalt vertreten lassen und dann mit gebündelten Kräften per Sammelklage gegen die Unternehmen aus dem Breisgau vorgehen.</p>
<p>Der Kölner Kosmetikerin, die 250000 Schachteln orderte, gab das Oberlandesgericht Recht. Sie musste nicht zahlen. Die Frau habe geglaubt, sie bestelle nur 1000 Stück, begründeten die Richter ihr Urteil. Jetzt ist das Amtsgericht Mühldorf in einem vergleichbaren Fall am Zug</p>
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		<title>Von: reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/zuendholz-abzocke-ist-betrug/comment-page-1/#comment-13</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 18:59:56 +0000</pubDate>
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		<description>Die üblen Tricks der Zündholz-Mafia

Rosenheim (hc) – Die Zündholz-Mafia aus dem Breisgau – wie viele Opfer deren üblen Machenschaften bisher auf den Leim gegangen sind, ist unklar. Nach den ersten Berichten in unserer Zeitung jedenfalls meldeten sich Geschädigte aus ganz Deutschland. Allesamt werfen den Zündholzfirmen Druck, Täuschung und Betrug vor. Allesamt fühlen sich über den Tisch gezogen. Wie geschickt die Verkäufer hunderttausende von Streichholzschachteln zumeist Kleinunternehmern unterjubeln, zeigte gestern ein Bericht des Bayerischen Fernsehens.

Nachdem das OVB in Sachen Zündholz-Abzocke vorgelegt hat, ziehen immer wieder Medien in ganz Deutschland nach. Gestern berichtet das Bayerische Fernsehen in der Sendung ,,Zeitspiegel“ um 21.20 Uhr ausführlich über die Zündholz-Abzocke. Eines der Opfer: Die Dorfhelferin Elisabeth Sailer aus Bad Endorf, die eigentlich gar nichts bestellen, sondern nur ein Angebot einholen wollte. Tatsächlich unterschrieb sie Verträge über 60 000 Zündholzschachteln - der OVB-Bericht darüber löste Anfang des Jahres einen bundesweiten Flächenbrand aus.

Der BR wollte jetzt wissen, wie selbst gestandene Geschäftsleute den Abzockern auf den Leim gehen können und engagierte deshalb einen Lockvogel. Eine junge Frau antwortete auf Werbepost einer Breisgauer Firma. Wenige Tage später kam ein Vertreter. Das Gespräch wurde verdeckt gefilmt.

Ein Auszug aus dem Beitrag: „2000? Gibt&#039;s nicht. Wissen Sie was 2000 sind? Die kosten genausoviel wie 5000. Fünf ist das Minimum. Dann sind sie aber zu teuer. Das heißt man nimmt also 10 000 oder 20 000. Das heißt praktisch: Die Mindestauflage ist 20 000. Die Teillieferung ist 5000“, versucht der Streichholzvertreter seine „Kundin“ zu verwirren. Die Mindestmenge bleibt unklar. Der Lockvogel fragt also nach: „Das heißt ich nehme die Mindestmenge von 20 000 Stück?“ Der Vertreter: „Ja aber sie nehmen nur fünf. So machen&#039;s alle anderen auch.“ Im BR-Beitrag klar zu erkennen: Gezielt erweckt der Vertreter den Eindruck, man müsse tatsächlich nur die ersten 5000 abnehmen. Die hohe Menge von 20 000 nur bestellen, um einen günstigeren Preis zu bekommen - im Kleingedruckten der Verträge steht aber das Gegenteil.

Verworren geht es auch bei den Verhandlungen um den Preis weiter: „Das ist das Sh 26. Das kostet 202 Euro pro Tausend. 20 000 ist die kleinste Menge. Sind 5000 in Teillieferung und die zahlen sie auch nur. Also rund, rund jetzt, 2000, äh 1000 Euro“, so der Vertreter. Wieder bleibt vieles unklar: Meint er den Gesamtpreis oder den Preis für eine Teillieferung? In jedem Fall ist es nicht der vollständige Preis: Hinzu kommen weitere Kosten - alles in allem mehr als 6000 Euro.

Lockvogel zur Unterschrift gedrängt

Als sich der Lockvogel schließlich weigert zu unterschreiben, drängt der Vertreter: „Ja warum denn nicht, sie wollen&#039;s doch. Und wenn&#039;s Ärger gibt, dann rufen Sie mich an. Dann machen wir ein Storno.“ Dazu der Autor des BR-Berichts, Wolfgang Schiller: „Dass bei einem Storno 35 Prozent der Vertragssumme fällig werden, sagt der Verkäufer nicht. Viele andere hätten jetzt wohl unterschrieben, ohne nochmal hinzusehen.“

Dann aber kenne die betreffende Firma keine Gnade. Elisabeth Sailer zum Beispiel sei bei demselben Vertreter - wie so viele - nicht mehr aus dem Vertrag herausgekommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die üblen Tricks der Zündholz-Mafia</p>
<p>Rosenheim (hc) – Die Zündholz-Mafia aus dem Breisgau – wie viele Opfer deren üblen Machenschaften bisher auf den Leim gegangen sind, ist unklar. Nach den ersten Berichten in unserer Zeitung jedenfalls meldeten sich Geschädigte aus ganz Deutschland. Allesamt werfen den Zündholzfirmen Druck, Täuschung und Betrug vor. Allesamt fühlen sich über den Tisch gezogen. Wie geschickt die Verkäufer hunderttausende von Streichholzschachteln zumeist Kleinunternehmern unterjubeln, zeigte gestern ein Bericht des Bayerischen Fernsehens.</p>
<p>Nachdem das OVB in Sachen Zündholz-Abzocke vorgelegt hat, ziehen immer wieder Medien in ganz Deutschland nach. Gestern berichtet das Bayerische Fernsehen in der Sendung ,,Zeitspiegel“ um 21.20 Uhr ausführlich über die Zündholz-Abzocke. Eines der Opfer: Die Dorfhelferin Elisabeth Sailer aus Bad Endorf, die eigentlich gar nichts bestellen, sondern nur ein Angebot einholen wollte. Tatsächlich unterschrieb sie Verträge über 60 000 Zündholzschachteln &#8211; der OVB-Bericht darüber löste Anfang des Jahres einen bundesweiten Flächenbrand aus.</p>
<p>Der BR wollte jetzt wissen, wie selbst gestandene Geschäftsleute den Abzockern auf den Leim gehen können und engagierte deshalb einen Lockvogel. Eine junge Frau antwortete auf Werbepost einer Breisgauer Firma. Wenige Tage später kam ein Vertreter. Das Gespräch wurde verdeckt gefilmt.</p>
<p>Ein Auszug aus dem Beitrag: „2000? Gibt&#8217;s nicht. Wissen Sie was 2000 sind? Die kosten genausoviel wie 5000. Fünf ist das Minimum. Dann sind sie aber zu teuer. Das heißt man nimmt also 10 000 oder 20 000. Das heißt praktisch: Die Mindestauflage ist 20 000. Die Teillieferung ist 5000“, versucht der Streichholzvertreter seine „Kundin“ zu verwirren. Die Mindestmenge bleibt unklar. Der Lockvogel fragt also nach: „Das heißt ich nehme die Mindestmenge von 20 000 Stück?“ Der Vertreter: „Ja aber sie nehmen nur fünf. So machen&#8217;s alle anderen auch.“ Im BR-Beitrag klar zu erkennen: Gezielt erweckt der Vertreter den Eindruck, man müsse tatsächlich nur die ersten 5000 abnehmen. Die hohe Menge von 20 000 nur bestellen, um einen günstigeren Preis zu bekommen &#8211; im Kleingedruckten der Verträge steht aber das Gegenteil.</p>
<p>Verworren geht es auch bei den Verhandlungen um den Preis weiter: „Das ist das Sh 26. Das kostet 202 Euro pro Tausend. 20 000 ist die kleinste Menge. Sind 5000 in Teillieferung und die zahlen sie auch nur. Also rund, rund jetzt, 2000, äh 1000 Euro“, so der Vertreter. Wieder bleibt vieles unklar: Meint er den Gesamtpreis oder den Preis für eine Teillieferung? In jedem Fall ist es nicht der vollständige Preis: Hinzu kommen weitere Kosten &#8211; alles in allem mehr als 6000 Euro.</p>
<p>Lockvogel zur Unterschrift gedrängt</p>
<p>Als sich der Lockvogel schließlich weigert zu unterschreiben, drängt der Vertreter: „Ja warum denn nicht, sie wollen&#8217;s doch. Und wenn&#8217;s Ärger gibt, dann rufen Sie mich an. Dann machen wir ein Storno.“ Dazu der Autor des BR-Berichts, Wolfgang Schiller: „Dass bei einem Storno 35 Prozent der Vertragssumme fällig werden, sagt der Verkäufer nicht. Viele andere hätten jetzt wohl unterschrieben, ohne nochmal hinzusehen.“</p>
<p>Dann aber kenne die betreffende Firma keine Gnade. Elisabeth Sailer zum Beispiel sei bei demselben Vertreter &#8211; wie so viele &#8211; nicht mehr aus dem Vertrag herausgekommen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/zuendholz-abzocke-ist-betrug/comment-page-1/#comment-12</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 18:59:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.zuendhoelzer.com/?p=179#comment-12</guid>
		<description>So läuft die schamlose Zündholz-Abzocke

Rosenheim/Landkreis - Fast genau ein Jahr ist es her, da fiel die Bad Endorfer Dorfhelferin Elisabeth Sailer auf die Tricks eines ausgebufften Vertreters herein und bestellte in einem unachtsamen Moment 60000 Werbe-Streichholzschachteln (wir berichten).

Der OVB-Bericht über das «Geschäft», das die bedauernswerte Kleinstunternehmerin rund 16000 Euro kostete, trat eine Lawine los. Eine Vielzahl von weiteren Opfern meldete sich zu Wort. Auch bei ihnen stapeln sich Berge von Zündholzschachteln im Keller oder Speicher. Wie schaffen es unseriöse Verkäufer, ihre Kunden über den Tisch zu ziehen? Ein OVB-Reporter war inkognito beim Verkaufsgespräch dabei, als ausgerechnet Vertreter J. - er hatte Sailer 1,2 Millionen Zündhölzer angedreht - zum Verkaufsgespräch in einem Rosenheimer Ingenieurbüro aufkreuzte.

Eins vorweg: Es gibt viele Firmen in der Branche, die ihre zündende Idee mit den Streichholzschachteln mit Firmenlogo und Werbeslogan so bedarfsorientiert verkaufen, dass die Rechnung für alle Beteiligten aufgeht und die Kunden zufrieden sind. Aber es sind immer wieder dieselben wenigen scharzen Schafe der Branche aus dem Breisgau, die laufend für Ärger sorgen. Die Folge: Kunden, die am Rande des Ruins stehen, und Heerscharen von Anwälten und Richtern, die sich im Rahmen von zivilrechtlichen Verfahren mit den dubiosen Verträgen beschäftigen.

Deshalb war der Ingenieur gewarnt. «Die Streichholzschächtele sind keine Visitenkärtle», eröffnet Vertreter J. - ein Schwabe - das Verkaufsgespräch. «Die haben ihre Kunden ein Leben lang griffbereit im Handschuhfach liegen - und Ihre Kunden wissen ganz genau, was da drauf steht», kommt J. gleich auf den Punkt. Dann geht es gleich voll zur Sache: Der Verkäufer rät dem Ingenieur zu einer Abnahme von einer «Teillieferung» von 20000 Schachteln. «Aber ich habe doch bloß 250 Kunden», entgegnet der Rosenheimer. «Was soll ich denn mit 20000 Schachteln?»

Indessen ist J. schon beim Ausfüllen des Vertrags. «Ich nehme den Auftrag mit - und in ein paar Tagen kriegen Sie von der Firma eine Bestätigung», drückt der Vertreter weiter aufs Tempo. «Nochmal: Ich brauche keine 20000 Schachteln», wird auch der Ingenieur deutlicher. Seine Bitte: «Lassen Sie mir den Vertrag da, ich will eine Nacht drüber schlafen, bevor ich unterschreibe.»

J. bleibt unbeirrt auf Kurs: «Die Werbe-Streichholzschachteln kauft man auf Vorrat - so wie Heizöl.» Er soll nicht «so knausern», jedem Kunden halt gleich «zwei oder drei Schächtele» ins Kuvert stecken, rät er dem Ingenieur. Den Auftrag dürfe er aber nicht da lassen: «Das verstößt gegen die Regeln.» Und überhaupt: Großkunden wie Coca Cola oder Allianz kauften gleich eine halbe Million Schachteln - «da sind 20000 doch keine Menge».

«Ich bin aber nicht Coca Cola, und ich will von Ihnen auch kein Heizöl», lässt sich der Interessent nicht beeindrucken. Er will die Mindestabnahmemenge wissen. Das seien 5000 Schachteln, teilt J. mit. Diese Wendung im Verkaufsgespräch lässt die Stimmung von J. mit einem Schlag in den Keller sinken. Nun geht es um Details wie Anzahlung, Zwei- oder Vierfarbdruck oder die Zündkopffarbe der Hölzerl.

Und es geht natürlich auch um den Preis: 182 Euro pro 1000 Stück ohne Mehrwertsteuer und Zusatzkosten. Den Gesamtpreis erfährt der Kunde trotz Nachfrage nicht - damit geht es ihm genauso wie vielen anderen Op-fern zuvor, die auf die komplizierten und wenig transparenten, aber legalen Verträge hereingefallen sind.

«Was steht denn im Kleingedruckten auf der Rückseite?», fragt der Ingenieur dann. Jetzt zieht es die J. die Mundwinkel noch weiter nach unten. «Dass Sie noch eine Waschmaschine dazu gekauft haben», erwidert er leicht genervt. «Nein, das Übliche halt.» Im «Üblichen» findet der Ingenieur aber eine Reihe Stolpersteine - zum Beispiel, dass einige dem Kunden laut Vertrag zugesicherten Leistungen nur ab einer Stückzahl von 10000 Stück verbindlich sind. Oder dass so manche Sonderzahlung auf ihn zukommt. «Wenn Sie wollen, können wir das ändern, aber ich arbeite jetzt 29 Jahre bei der Firma, und es hat noch nie Probleme gegeben», erklärt J. seinem Kunden.

Der hat aber inzwischen nur noch Interesse an 1000 Stück. Damit ist die Sache gelaufen. «Wenn Sie es sich noch anders überlegen, komme ich gleich am Wochenende vorbei». Am Wochenende? Ja, natürlich. Schließlich ist J. ständig auf Achse: «Im horizontalen Gewerbe zum Beispiel, da hab&#039; ich schon Verträge um 3 Uhr früh abgeschlossen...»</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>So läuft die schamlose Zündholz-Abzocke</p>
<p>Rosenheim/Landkreis &#8211; Fast genau ein Jahr ist es her, da fiel die Bad Endorfer Dorfhelferin Elisabeth Sailer auf die Tricks eines ausgebufften Vertreters herein und bestellte in einem unachtsamen Moment 60000 Werbe-Streichholzschachteln (wir berichten).</p>
<p>Der OVB-Bericht über das «Geschäft», das die bedauernswerte Kleinstunternehmerin rund 16000 Euro kostete, trat eine Lawine los. Eine Vielzahl von weiteren Opfern meldete sich zu Wort. Auch bei ihnen stapeln sich Berge von Zündholzschachteln im Keller oder Speicher. Wie schaffen es unseriöse Verkäufer, ihre Kunden über den Tisch zu ziehen? Ein OVB-Reporter war inkognito beim Verkaufsgespräch dabei, als ausgerechnet Vertreter J. &#8211; er hatte Sailer 1,2 Millionen Zündhölzer angedreht &#8211; zum Verkaufsgespräch in einem Rosenheimer Ingenieurbüro aufkreuzte.</p>
<p>Eins vorweg: Es gibt viele Firmen in der Branche, die ihre zündende Idee mit den Streichholzschachteln mit Firmenlogo und Werbeslogan so bedarfsorientiert verkaufen, dass die Rechnung für alle Beteiligten aufgeht und die Kunden zufrieden sind. Aber es sind immer wieder dieselben wenigen scharzen Schafe der Branche aus dem Breisgau, die laufend für Ärger sorgen. Die Folge: Kunden, die am Rande des Ruins stehen, und Heerscharen von Anwälten und Richtern, die sich im Rahmen von zivilrechtlichen Verfahren mit den dubiosen Verträgen beschäftigen.</p>
<p>Deshalb war der Ingenieur gewarnt. «Die Streichholzschächtele sind keine Visitenkärtle», eröffnet Vertreter J. &#8211; ein Schwabe &#8211; das Verkaufsgespräch. «Die haben ihre Kunden ein Leben lang griffbereit im Handschuhfach liegen &#8211; und Ihre Kunden wissen ganz genau, was da drauf steht», kommt J. gleich auf den Punkt. Dann geht es gleich voll zur Sache: Der Verkäufer rät dem Ingenieur zu einer Abnahme von einer «Teillieferung» von 20000 Schachteln. «Aber ich habe doch bloß 250 Kunden», entgegnet der Rosenheimer. «Was soll ich denn mit 20000 Schachteln?»</p>
<p>Indessen ist J. schon beim Ausfüllen des Vertrags. «Ich nehme den Auftrag mit &#8211; und in ein paar Tagen kriegen Sie von der Firma eine Bestätigung», drückt der Vertreter weiter aufs Tempo. «Nochmal: Ich brauche keine 20000 Schachteln», wird auch der Ingenieur deutlicher. Seine Bitte: «Lassen Sie mir den Vertrag da, ich will eine Nacht drüber schlafen, bevor ich unterschreibe.»</p>
<p>J. bleibt unbeirrt auf Kurs: «Die Werbe-Streichholzschachteln kauft man auf Vorrat &#8211; so wie Heizöl.» Er soll nicht «so knausern», jedem Kunden halt gleich «zwei oder drei Schächtele» ins Kuvert stecken, rät er dem Ingenieur. Den Auftrag dürfe er aber nicht da lassen: «Das verstößt gegen die Regeln.» Und überhaupt: Großkunden wie Coca Cola oder Allianz kauften gleich eine halbe Million Schachteln &#8211; «da sind 20000 doch keine Menge».</p>
<p>«Ich bin aber nicht Coca Cola, und ich will von Ihnen auch kein Heizöl», lässt sich der Interessent nicht beeindrucken. Er will die Mindestabnahmemenge wissen. Das seien 5000 Schachteln, teilt J. mit. Diese Wendung im Verkaufsgespräch lässt die Stimmung von J. mit einem Schlag in den Keller sinken. Nun geht es um Details wie Anzahlung, Zwei- oder Vierfarbdruck oder die Zündkopffarbe der Hölzerl.</p>
<p>Und es geht natürlich auch um den Preis: 182 Euro pro 1000 Stück ohne Mehrwertsteuer und Zusatzkosten. Den Gesamtpreis erfährt der Kunde trotz Nachfrage nicht &#8211; damit geht es ihm genauso wie vielen anderen Op-fern zuvor, die auf die komplizierten und wenig transparenten, aber legalen Verträge hereingefallen sind.</p>
<p>«Was steht denn im Kleingedruckten auf der Rückseite?», fragt der Ingenieur dann. Jetzt zieht es die J. die Mundwinkel noch weiter nach unten. «Dass Sie noch eine Waschmaschine dazu gekauft haben», erwidert er leicht genervt. «Nein, das Übliche halt.» Im «Üblichen» findet der Ingenieur aber eine Reihe Stolpersteine &#8211; zum Beispiel, dass einige dem Kunden laut Vertrag zugesicherten Leistungen nur ab einer Stückzahl von 10000 Stück verbindlich sind. Oder dass so manche Sonderzahlung auf ihn zukommt. «Wenn Sie wollen, können wir das ändern, aber ich arbeite jetzt 29 Jahre bei der Firma, und es hat noch nie Probleme gegeben», erklärt J. seinem Kunden.</p>
<p>Der hat aber inzwischen nur noch Interesse an 1000 Stück. Damit ist die Sache gelaufen. «Wenn Sie es sich noch anders überlegen, komme ich gleich am Wochenende vorbei». Am Wochenende? Ja, natürlich. Schließlich ist J. ständig auf Achse: «Im horizontalen Gewerbe zum Beispiel, da hab&#8217; ich schon Verträge um 3 Uhr früh abgeschlossen&#8230;»</p>
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		<title>Von: reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/zuendholz-abzocke-ist-betrug/comment-page-1/#comment-11</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 18:58:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.zuendhoelzer.com/?p=179#comment-11</guid>
		<description>Zündhölzer: Aus Abzocke wird Kunstwerk

Großkarolinenfeld (ls) - «Liebe ist die starke Kraft, die aus Bösem Gutes schafft» - unter diesem Motto hat sich auch der Großkarolinenfelder Singkreis den vom Bad Endorfer «Zündholz-Opfer» Elisabeth Sailer initiierten Bemühungen angeschlossen, aus irrtümlich bestellten Bergen von Streichholz-Werbeschachteln noch das Beste zu machen.

Zusammen mit Chorleiterin Wiltrud Rothmayer beklebten zunächst zahlreiche Mädchen die Schachteln für einen guten Zweck, jetzt machten sie sogar kleine Kunstwerke daraus: Mit Hilfe von «Karo Art» wurden die Bilder hiesiger Künstler auf Miniformat verkleinert und auf die Schachterl, die den Käufern auf recht dubiose Art und Weise angedreht worden waren (wir berichteten), geklebt. Sogar echte Originale im Kleinformat sind schon entstanden. Die kleinen Kunstwerke der Edition «Karo Art» werden dieses Wochenende auf dem Christkindlmarkt in Großkarolinenfeld verkauft. Mit den Einnahmen wird Menschen in Not eine Weihnachtsfreude gemacht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zündhölzer: Aus Abzocke wird Kunstwerk</p>
<p>Großkarolinenfeld (ls) &#8211; «Liebe ist die starke Kraft, die aus Bösem Gutes schafft» &#8211; unter diesem Motto hat sich auch der Großkarolinenfelder Singkreis den vom Bad Endorfer «Zündholz-Opfer» Elisabeth Sailer initiierten Bemühungen angeschlossen, aus irrtümlich bestellten Bergen von Streichholz-Werbeschachteln noch das Beste zu machen.</p>
<p>Zusammen mit Chorleiterin Wiltrud Rothmayer beklebten zunächst zahlreiche Mädchen die Schachteln für einen guten Zweck, jetzt machten sie sogar kleine Kunstwerke daraus: Mit Hilfe von «Karo Art» wurden die Bilder hiesiger Künstler auf Miniformat verkleinert und auf die Schachterl, die den Käufern auf recht dubiose Art und Weise angedreht worden waren (wir berichteten), geklebt. Sogar echte Originale im Kleinformat sind schon entstanden. Die kleinen Kunstwerke der Edition «Karo Art» werden dieses Wochenende auf dem Christkindlmarkt in Großkarolinenfeld verkauft. Mit den Einnahmen wird Menschen in Not eine Weihnachtsfreude gemacht.</p>
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		<title>Von: reinxen</title>
		<link>http://www.zuendhoelzer.com/zuendholz-abzocke-ist-betrug/comment-page-1/#comment-10</link>
		<dc:creator>reinxen</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2008 18:58:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.zuendhoelzer.com/?p=179#comment-10</guid>
		<description>Wer stoppt den Zündholz-Abzocker?

Rosenheim/München - Das Firmenlogo auf Streichholzschachteln drucken lassen und damit einen Werbe-Effekt erzielen - für viele Kleinunternehmer eine zündende Idee. Doch wie unsere Zeitung herausfand, zocken einige schwarze Schafe der Branche mit den Zündhölzern schamlos ab. Dazu gehört auch der Vertreter H.

Dazu gehört auch der Vertreter H., der für eine Firma aus Baden-Württemberg auf Kundenfang geht. Soeben erst ist er beim Amtsgericht Altötting abgeblitzt - wegen arglistiger Täuschung. Doch H. treibt weiter sein Unwesen. Jetzt ging ihm der Betreiber eines Japansalons in München auf den Leim. Laut Vertrag muss er 250000 Schachteln abnehmen.

Den Stein ins Rollen brachte die Berichterstattung unserer Zeitung über eine Dorfhelferin aus Bad Endorf, die irrtümlich einen Vertrag über die Bestellung von 60000 Schachteln unterzeichnete. Ihr Pech: Im Unterschied zu Haustürgeschäften gibt es bei Geschäften unter so genannten Vollkaufleuten kein Rücktrittsrecht. Die Unterschrift war bindend. Dabei hatte das bedauernswerte Opfer geglaubt, sie unterzeichne ein Angebot. Erst nach der Unterschrift schenkte ihr der Vertreter reinen Wein ein und verschwand.

Danach meldeten sich zahlreiche weitere Opfer zu Wort. Schnell wurde klar: Die Kisten mit bedruckten Schachteln, die in dieser großen Stückzahl eigentlich gar niemand haben wollte, stapeln sich nicht nur bei der Dorfhelferin in Bad Endorf, sondern auch in Kellern in Rosenheim, Aschau, Seebruck, Wasserburg - ja sogar aus dem ganzen Bundesgebiet gingen Anrufe in der Redaktion ein.

Die Masche war stets dieselbe. Die Interessenten wurden im Verkaufsgespräch getäuscht, ausgetrickst und angelogen. Meist war von einer Bestellmenge von 10000 Stück die Rede, im Vertrag stand dann aber eine sechsstellige Zahl. Wer dies bemerkte, bekam vom Verkäufer zu hören, bei der schriftlich fixierten Stückzahl handele es sich nur um eine Option, der Eintrag sei aber erforderlich, um einen Rabatt gewähren zu können.

Immer wieder gab es dabei Ärger mit dem Vertreter H. - unter anderem zog er die Betreiber eines Cafés in Altötting über den Tisch. Von den Mahnungen und Drohungen der Firma im Breisgau, in deren Auftrag H. Streichholzschachteln verkauft, zeigte sich das Paar unbeeindruckt und ließ es auf einen Prozess ankommen. Die Café-Inhaber beteuerten, es sei mündlich eine Bestellmenge von 10000 Schachteln vereinbart worden. Die Zahl von 100000 Stück auf dem Bestellformular sei nach Äußerungen von H. nur «pro forma» notwendig gewesen, um einen günstigen Preis gewähren zu können. Dagegen erklärte H., es sei der Wunsch seiner Kunden gewesen, 100000 Schachteln zu bestellen.

So stand Aussage gegen Aussage. Doch nicht nur das Amtsgericht Altötting stellte sich voll auf die Seite der Opfer, jetzt zog in der Berufsverhandlung auch das Landgericht Traunstein nach. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Käufer vom Vertreter «arglistig, das heißt vorsätzlich über den Umfang der tatsächlich bestellten Menge getäuscht» wurden.

In Berlin wurde vor kurzem ein vergleichbarer Prozess gewonnen - gegen dieselbe Streichholz-SchachtelFirma. Dabei gewannen die Richter in der Bundeshauptstadt auch aufgrund der Berichterstattung unserer Zeitung, die als Beweismaterial auf den Tisch kam, den Eindruck, dass es sich nicht um ein Missverständnis oder eine Unachtsamkeit des Berliner Tonstudiobetreibers handelt, sondern dass gezielte Trickserei dahintersteckt.

Umso mehr Hoffnungen darf sich jetzt der Münchner machen, der sich hilfesuchend an die OVB-Redaktion wandte: «Uns hat es auch erwischt, scheinbar sogar mit der größten bekannten Menge von 250000 Schachteln.» Fünf Millionen Zündhölzer soll er nun auf 20 Jahre verteilt abnehmen, obwohl er das nicht wollte, und dafür zehntausende Euro hinblättern.

«Natürlich stehen meine Chancen schlecht, da der Vertrag wasserdicht ist», befürchtete er anfangs. Doch mit den Urteilen von Altötting und Berlin im Rücken dürfte er bei einem Rechtsstreit die besseren Karten haben. Die Zündholz-Opfer im Raum Rosenheim fordern indessen: «Dem Abzocker H. muss endlich das Handwerk gelegt werden!»</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wer stoppt den Zündholz-Abzocker?</p>
<p>Rosenheim/München &#8211; Das Firmenlogo auf Streichholzschachteln drucken lassen und damit einen Werbe-Effekt erzielen &#8211; für viele Kleinunternehmer eine zündende Idee. Doch wie unsere Zeitung herausfand, zocken einige schwarze Schafe der Branche mit den Zündhölzern schamlos ab. Dazu gehört auch der Vertreter H.</p>
<p>Dazu gehört auch der Vertreter H., der für eine Firma aus Baden-Württemberg auf Kundenfang geht. Soeben erst ist er beim Amtsgericht Altötting abgeblitzt &#8211; wegen arglistiger Täuschung. Doch H. treibt weiter sein Unwesen. Jetzt ging ihm der Betreiber eines Japansalons in München auf den Leim. Laut Vertrag muss er 250000 Schachteln abnehmen.</p>
<p>Den Stein ins Rollen brachte die Berichterstattung unserer Zeitung über eine Dorfhelferin aus Bad Endorf, die irrtümlich einen Vertrag über die Bestellung von 60000 Schachteln unterzeichnete. Ihr Pech: Im Unterschied zu Haustürgeschäften gibt es bei Geschäften unter so genannten Vollkaufleuten kein Rücktrittsrecht. Die Unterschrift war bindend. Dabei hatte das bedauernswerte Opfer geglaubt, sie unterzeichne ein Angebot. Erst nach der Unterschrift schenkte ihr der Vertreter reinen Wein ein und verschwand.</p>
<p>Danach meldeten sich zahlreiche weitere Opfer zu Wort. Schnell wurde klar: Die Kisten mit bedruckten Schachteln, die in dieser großen Stückzahl eigentlich gar niemand haben wollte, stapeln sich nicht nur bei der Dorfhelferin in Bad Endorf, sondern auch in Kellern in Rosenheim, Aschau, Seebruck, Wasserburg &#8211; ja sogar aus dem ganzen Bundesgebiet gingen Anrufe in der Redaktion ein.</p>
<p>Die Masche war stets dieselbe. Die Interessenten wurden im Verkaufsgespräch getäuscht, ausgetrickst und angelogen. Meist war von einer Bestellmenge von 10000 Stück die Rede, im Vertrag stand dann aber eine sechsstellige Zahl. Wer dies bemerkte, bekam vom Verkäufer zu hören, bei der schriftlich fixierten Stückzahl handele es sich nur um eine Option, der Eintrag sei aber erforderlich, um einen Rabatt gewähren zu können.</p>
<p>Immer wieder gab es dabei Ärger mit dem Vertreter H. &#8211; unter anderem zog er die Betreiber eines Cafés in Altötting über den Tisch. Von den Mahnungen und Drohungen der Firma im Breisgau, in deren Auftrag H. Streichholzschachteln verkauft, zeigte sich das Paar unbeeindruckt und ließ es auf einen Prozess ankommen. Die Café-Inhaber beteuerten, es sei mündlich eine Bestellmenge von 10000 Schachteln vereinbart worden. Die Zahl von 100000 Stück auf dem Bestellformular sei nach Äußerungen von H. nur «pro forma» notwendig gewesen, um einen günstigen Preis gewähren zu können. Dagegen erklärte H., es sei der Wunsch seiner Kunden gewesen, 100000 Schachteln zu bestellen.</p>
<p>So stand Aussage gegen Aussage. Doch nicht nur das Amtsgericht Altötting stellte sich voll auf die Seite der Opfer, jetzt zog in der Berufsverhandlung auch das Landgericht Traunstein nach. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Käufer vom Vertreter «arglistig, das heißt vorsätzlich über den Umfang der tatsächlich bestellten Menge getäuscht» wurden.</p>
<p>In Berlin wurde vor kurzem ein vergleichbarer Prozess gewonnen &#8211; gegen dieselbe Streichholz-SchachtelFirma. Dabei gewannen die Richter in der Bundeshauptstadt auch aufgrund der Berichterstattung unserer Zeitung, die als Beweismaterial auf den Tisch kam, den Eindruck, dass es sich nicht um ein Missverständnis oder eine Unachtsamkeit des Berliner Tonstudiobetreibers handelt, sondern dass gezielte Trickserei dahintersteckt.</p>
<p>Umso mehr Hoffnungen darf sich jetzt der Münchner machen, der sich hilfesuchend an die OVB-Redaktion wandte: «Uns hat es auch erwischt, scheinbar sogar mit der größten bekannten Menge von 250000 Schachteln.» Fünf Millionen Zündhölzer soll er nun auf 20 Jahre verteilt abnehmen, obwohl er das nicht wollte, und dafür zehntausende Euro hinblättern.</p>
<p>«Natürlich stehen meine Chancen schlecht, da der Vertrag wasserdicht ist», befürchtete er anfangs. Doch mit den Urteilen von Altötting und Berlin im Rücken dürfte er bei einem Rechtsstreit die besseren Karten haben. Die Zündholz-Opfer im Raum Rosenheim fordern indessen: «Dem Abzocker H. muss endlich das Handwerk gelegt werden!»</p>
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